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ACM-Mitteilungen vom 30. April 2022

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit der Sorte „Typ 1 Demecan“ ist vor wenigen Tagen eine weitere Sorte von Medizinalcannabisblüten aus deutscher Produktion in die Apotheken gelangt. Nach Mitteilung von Leonhard Eßmann, Geschäftsführer von Cansativa, das die in Deutschland produzierten Sorten im Auftrag des BfArM an Apotheken abgibt, handelt es sich dabei um eine indica-dominante Sorte basierend auf dem Kultivar OG Kush. Das Produkt werde „voraussichtlich aufgrund der doppelten Anbaumenge besser verfügbar sein, als Typ 1 Aphria“. Der Preis ist genauso günstig wie bei den deutschen Sorten von Aphria.

War es bereits eine unerwartete Ehre, dass ein Dokumentarfilm über mich gedreht wurde, so war es für alle Beteiligten eine große Freude, dass er bei einer Anzahl von Filmfestivals mit Auszeichnungen überhäuft wurde, was im Wesentlichen auf der großartigen Arbeit des spanischen Filmemachers Eduardo Hernández beruht. An dieser Stelle möchte ich herzlich allen danken, die ihren Beitrag zum Gelingen des Films und zu seiner Verbreitung beigetragen haben und weiterhin beitragen werden – insbesondere Ernesto Diringuer und seinem wunderbaren Team. Ich verbinde mit dem Film die Hoffnung, auch Menschen erreichen zu können, die bisher keine oder kaum Kenntnis vom therapeutischen Potenzial der Cannabispflanze haben.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen
Geschäftsführer, ACM

Inhalt

Premiere des Dokumentarfilms „The Doctor – Franjo Grotenhermen“ am 3. Juni 2022

Am 3. Juni 2022 findet in einem Kino in Amsterdam die Premiere des mehrfach preisgekrönten Dokumentarfilms „The Doctor – Franjo Grotenhermen“ statt.

Auf der Webseite zum Film heißt es:

„The Doctor ist ein Dokumentarfilm über das Leben von Franjo Grotenhermen, einem Pionierarzt, der das therapeutische Potenzial von medizinischem Cannabis erkannt hat. Ein Arzt, ein Forscher und ein politischer Aktivist, der für das Recht seiner Patienten auf einen legalen Zugang zu medizinischem Cannabis gekämpft hat.

Der Dokumentarfilm spielt während der 10. Konferenz über Cannabinoide in der Medizin, die 2019 in Berlin stattfindet und von der International Association for Cannabinoids in Medicine (IACM) organisiert wird, die Franjo mitbegründet und mehrere Jahre lang geleitet hat. Der Dokumentarfilm ist eine Reise durch sein Leben und seine Arbeit der letzten 30 Jahre mit Interviews mit seinen Kollegen und Wissenschaftlerkollegen wie Raphael Mechoulam, Mark Ware und anderen.“

ACM-Mitglieder erhalten einen vergünstigten oder freien Eintritt und werden separat informiert

Oberlandesgericht Frankfurt: Vorwürfe der ACM gegen Algea „sind wahr“

Die Behauptungen der Antragsgegnerin [ACM]. die Antragstellerin [Algea Care] verstoße gegen die Gebührenordnung für Ärzte bzw. sei dafür verantwortlich, und auch ihre Behauptung, die Antragstellerin rechne Leistungen ab, die gar nicht erbracht worden seien. sind wahr. So heißt es in einem Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandgerichts Frankfurt am Main vom 7.4.2022.

Algea Care hatte Beschwerde gegen den gleich lautenden Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 30.12,2021 eingelegt und ist damit gescheitert.

Das Unternehmen hatte versucht, durch eine einstweilige Verfügung gegen die ACM die weitere Verbreitung einer Pressemitteilung der ACM zu unterbinden. Darin hatte die ACM unter dem Titel Schwere Vorwürfe gegen Cannabisärzte-Startup Algea Care das Gebaren von Algea Care kritisiert.

Das Ansinnen von Algea Care zur Unterbindung der Aussagen in der Pressemitteilung der ACM wies die Pressekammer des Landgericht Frankfurt/Main mit aller Klarheit zurück: Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind. Dies gilt auch hier. Nun hat das OLG Frankfurt diesen Beschluss betätigt-

Im Beschluss des Landgerichts hieß es: „Der Antragsgegner hat in der Schutzschrift vom 7.11.2021 und im Schriftsatz vom 30.11.2021 dargetan, dass die Antragstellerin ausweislich von Rechnungen, die sie ehemaligen Patient:innen gestellt hat, gegen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verstoßen und nicht erbrachter Leistungen abgerechnet hat. (…) Die Antragstellerin ist diesem Vortrag inhaltlich nicht entgegengetreten. sie macht lediglich gelten, sie könne mangels Entbindung der vermittelten Ärzte von ihrer Schweigepflicht nicht Stellung nehmen. Auch sieht sie das Vorbringen des Antragsgegners zu Unrecht als Vortrag ins Blaue hinein an. Eine andere Bewertung ist nicht deshalb geboten, weil die Antragstellerin geltend macht, ihre Geschäftstätigkeit sei auf die Vermittlung und bürokratische Unterstützung der Eigenantwort nicht täglich handeln Ärzte beschränkt, mit denen die Patienten unmittelbar ein Behandlungsvertrag schlossen. Diese seien auch für die Arztrechnungen verantwortlich, die ausdrücklich in deren Auftrag erstellt würden. Nach zutreffender Auffassung des Antragsgegners kann bei gebotener objektiver Betrachtung nicht von einer reinen Vermittlungstätigkeit ausgegangen werden, bei der die Abrechnung allein in der Verantwortung der behandelnden Ärzte läge.“

Das Oberlandesgericht hat nun bestätigt: „Die Antragsgegnerin [Algea Care] tritt nicht wie eine neutrale Abrechnungsstelle auf, sondern erweckt den vom Landgericht in dem angefochtenen Beschluss im Einzelnen dargelegten Gründen den Eindruck, sie betreibe ihr Unternehmen gemeinsam mit den angeschlossenen Ärzten.“

Nun drohen Algea Care und deren Ärzten Klagen wegen gemeinschaftlich organisierten Betrugs, denn Verstöße gegen die Gebührenordnung für Ärzte sind strafbar.

Presseschau: Weiteres Cannabis aus Deutschland kommt in die Apotheken (Deutsche Apotheker Zeitung)

Nachdem Aphria im vergangenen Sommer den ersten Aufschlag gemacht hatte, stellt jetzt auch der Produzent Demecan dem BfArM erstmals medizinisches Cannabis aus deutschem Anbau zur Abholung bereit. Bisher wird der Bedarf auf dem deutschen Markt weiterhin vor allem über Importe aus dem Ausland gedeckt.

Weiteres Cannabis aus Deutschland kommt in die Apotheken

Im Juli 2021 startete der Verkauf von Medizinalcannabis aus deutschem Anbau über die Cannabisagentur an die Apotheken. Erster Lieferant, der mit hierzulande geerntetem Cannabis aufwarten konnte, war das Unternehmen Aphria. Nun ist offenbar auch Demecan soweit: Wie der Hersteller am heutigen Mittwoch in einer Pressemitteilung informiert, habe er jetzt die ersten Cannabisblüten für den medizinischen Gebrauch für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Abholung bereitgestellt.

Bisher wird der Bedarf auf dem deutschen Markt vor allem über Importe aus dem Ausland gedeckt. Zudem erteilte das BfArM im Jahr 2019 nach einer EURopaweiten Ausschreibung drei Unternehmen die Erlaubnis für den Anbau in Deutschland: dem deutschen Ableger des kanadischen Aphria-Konzerns, dem ebenfalls in Kanada beheimateten Unternehmen Aurora sowie dem deutschen Start-up Demecan.

Zur Erinnerung: Die Ausschreibung umfasste nach BfArM-Angaben insgesamt 10.400 kg Cannabis, verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 kg. Sie ist aufgeteilt auf 13 Lose zu je 200 kg Jahresmenge. Die beim BfArM angesiedelte Cannabisagentur kauft diese Mengen und verkauft sie weiter an die Apotheken hierzulande.

Demecan: Produktionskapazitäten nicht ausgeschöpft

Die Demecan-Produktionsstätte liegt in Sachsen, wo dem Unternehmen zufolge heute rund 2.500 Cannabispflanzen in den eigenen Blüteräumen wachsen. Im Jahr 2022 wurden demnach bereits mehr als 300 kg Cannabisblüten geerntet, getrocknet und verpackt. Mehr als 100 kg davon sollen am 20. April zur Abholung durch die staatliche Cannabisagentur und für die Weitergabe an Apotheken bereitgestellt werden. Künftig könnte Demecan der Mitteilung zufolge sogar wesentlich größere Mengen Cannabis produzieren, als bisher durch das BfArM zugeteilt wurden.

Der Arzt und Demecan-Mitgründer Adrian Fischer sagt anlässlich der ersten Lieferung an die Cannabisagentur: „Insbesondere freut mich, dass mit diesem feinen Produkt vielen Patientinnen und Patienten geholfen werden kann und dass wir durch den Anbau hierzulande die Versorgungssituation verbessern können. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn wir noch erheblich mehr produzieren dürften. Demecan ist dazu in der Lage.“

Weitere Informationen zur Cannabisagentur, den Vergabeverfahren und zur Begleiterhebung gibt es unter www.bfarm.de/cannabis-als-medizin.

Presseschau: So aufgeschlossen sind die Menschen für Cannabis als Medizin (Stern)

Etwa 37 Prozent der Deutschen, mehr als 26 Millionen Erwachsene über 18 Jahren, ziehen eine Therapie mit Cannabis für sich selbst in Erwägung. Das zeigt eine aktuelle Umfrage, die in mehreren EURopäischen Ländern durchgeführt wurde.

So aufgeschlossen sind die Menschen für Cannabis als Medizin

Cannabis wird immer häufiger zu medizinischen Zwecken eingesetzt. Diese Behandlungsmöglichkeiten könnten in Deutschland bald gang und gäbe werden. Doch sind die Menschen auch offen für den Einsatz?

Die Legalisierung von Cannabis soll in Deutschland noch 2022 auf den Weg gebracht werden. Aber es ist jetzt schon möglich, sich mit canabinoidhaltigen Arzneimitteln behandeln zu lassen. Dem Statista Global Consumer Survey zufolge ist das für 37 Prozent der hierzulande Befragten eine Option. Besonders aufgeschlossen gegenüber medizinischem Cannabis sind unsere polnischen Nachbar:innen, wie der Blick auf die Grafik zeigt. In Österreich und der Schweiz würden sich ebenfalls über 40 Prozent der Befragten mit Cannabis oder Cannabis-Medikamenten behandeln lassen. Deutlich zurückhaltender geben sich die sonst in Grasfragen eher liberalen Niederländer:innen und Spannier:innen.

Dass medizinisches Cannabis in der Behandlungsrealität bereits eine wichtige Rolle spielt, zeigen Zahlen des GKV-Spitzenverbands. Demnach wurden in Deutschland 2021 rund 372.000-mal cannabinoidhaltige Arzneimitteln verordnet. Der dazugehörige Bruttoumsatz belief sich auf 185 Millionen EURo. Fast 70 Millionen EURo entfallen auf Cannabis-Blüten in unverändertem Zustand. Für weitere 46 Millionen EURo sind die Arzneimittel Canemes, Epidyolex und Sativex verantwortlich.

Einige weitere Pressemeldungen der vergangenen Tage

Cannabis-Markt wächst mit steigendem Import (Pharma Relations)

Aktuelle Umfrage: Vorfreude in der Bevölkerung auf legale Cannabis-Fachgeschäfte (Pharma Relations)

Gericht: Kein Cannabis bei Alkoholsucht (Süddeutsche Zeitung)

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