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ACM NEWSLetter

ACM-Mttteilungen vom 21. Dezember 2024

Liebe Leserin, lieber Leser,

kurz vor den Feiertagen erreichen uns einige interessante Meldungen und Entwicklungen. So ist nach einer repräsentativen Umfrage, deren Ergebnisse auf der Seite des DHV (Deutschen Hanfverbandes)  einsehbar ist, aus dem Dezember 2024 erstmals eine deutliche Mehrheit von 59 % der Deutschen für eine vollständige Legalisierung von Cannabis mit entsprechenden Fachgeschäften, eine Zunahme um 12 Prozentpunkte seit November 2023.

Zudem können die vor dem Bruch der Ampel-Regierung geplanten und auf der Kippe stehenden Modellversuche für den Freizeitkonsum nun doch stattfinden. Das von Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) geleitete Landwirtschaftsministerium hat eine entsprechende Verordnung erlassen.

Während gegenwärtig eine Tendenz zu beobachten ist, Telemedizin im Kontext einer Cannabismedikation grundsätzlich als kritisch zu betrachten, setzt sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin in einem Positionspapier für eine stärkere Nutzung von Telemedizin ein.

Der Dachverband der ACM, die IACM (International Alliance for Cannabinoid Medicines e.V.), hat am 14. Dezember 2024 einen neuen Vorstand gewählt. Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl,  Vorsitzende der ACM und in den vergangenen 3 Jahren auch Vorsitzende der IACM, bleibt weiterhin im Vorstand. Nachdem ich in den Anfangsjahren der IACM von 2000-2003 schon mal den Vorsitz innehatte, bin ich erneut zum 1. Vorsitzenden gewählt worden. Erstmals sind im Vorstand auch Wissenschaftler aus Australien, Lateinamerika und Asien vertreten.

Und zum Schluss: Unsere Weihnachtsspendenaktion läuft noch 10 Tage bis zum 31. Dezember. Unter allen Spendern, die im Dezember 2024 an die ACM gespendet haben, gibt es im Januar eine Verlosung drei meiner handsignierten Bücher Ihrer Wahl. Mit mindestens 10 € sind Sie dabei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Heiter weiter!

Franjo Grotenhermen

Termine

Auch im Jahr 2025 warten im deutschsprachigen Raum interessante Veranstaltungen der ACM und anderer Ausrichter zum Thema Cannabis als Medizin auf Sie. Es gibt 1-  bis 2-tägige Tagesveranstaltungen sowie mehrmonatige Kurse und Fortbildungen.

  • 31. Dezember 2024: Ende der Weihnachtsspendenaktion
  • 15. Januar 2025: Erstes Treffen der laufenden Fortbildung für Ärzt:innen, die an jedem 1. und 3. Mittwoch eines jeden Monats stattfindet. Am 1. Januar 2024 fällt das Treffen aus.
  • 13. bis 14. Februar 2025: International Medical Cannabis Conference (IMCCB-25) an der Universität Bern, Schweiz. Veranstalter: Universität Bern und Schweizerische Gesellschaft für Cannabis in der Medizin.
  • 22. Februar 2025: Beginn der neuen Reihe zur Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis.
  • 2. März 2025: Beginn des neuen Anbaukurses für Cannabis und Heilpflanzensprechstunde
  • 28. März 2025: 10:00 bis 16:00 Uhr: Kostenlose ganztägige Online-Fortbildungsveranstaltung für Ärzt:innen (10:00 bis 16:00 Uhr). Veranstalter: ACM. Das Programm wird später in den ACM-Mitteilungen bekannt gemacht.
  • 12. bis 13. Juni 2025:  Medical Cannabis Congress 2025 in Berlin. Veranstalter: DMCG (Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V.)
  • Herbst 2025: Ganztägige Hybrid-Fortbildungsveranstaltung für Ärzt:innen von ACM und BPC (Bundesverband Pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen). Der genaue Ort und die genaue Zeit werden später in den ACM Mitteilungen bekannt gemacht.

Grünes Licht für Cannabis-Modellprojekte

Wie der Branchenverband der Cannabiswirtschaft berichtete, ermöglicht eine neue Verordnung Modellprojekte für die legale Abgabe von Cannabis. Seit dem Bruch der Ampel-Koalition war unklar, was aus den geplanten, wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten werden wird. Nun ist klar: Die Modellprojekte können beginnen.

Der Branchenverband schreibt: „Das von Minister Cem Özdemir (Die Grünen) geführte Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Verordnung erlassen, die die Zuständigkeiten für Modellprojektanträge regelt. Somit ist der Weg frei, um Anträge für wissenschaftliche Modellprojekte zur legalen Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene abzugeben.“

Details zur Antragsstellung können der Internetseite des Ministeriums entnommen werden.“ Die Verordnung findet sich hier. Der Branchenverband hat zu den bisher geplanten Projekten eine Liste veröffentlicht.

Presseschau: Kritiker bezeichnen Drogenpolitik unter Ampelregierung als unzureichend (Ärzteblatt)

Auch in diesem Jahr ist ein Alternativer Drogen- und Suchtbericht erschienen. Wenn auch die bisherige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP einige deutliche Fortschritte erzielen konnte, so ist dennoch weiterhin Luft nach oben für weitere Reformschritte. Die Autoren des Berichts schreiben: „Seit 2014 veröffentlicht akzept in Kooperation mit der Deutschen AIDS-Hilfe (bis 2017 und in 2020) und mit JES (bis 2016) jährlich den Alternativen Droge- und Suchtbericht (ADSB) mit dem Ziel, den bei einer Vielzahl von drogenpolitikbedingten Fragen feststellbaren Reformstau zu thematisieren.“

Kritiker bezeichnen Drogenpolitik unter Ampelregierung als unzureichend

In der Drogenhilfe aktive Verbände und Experten habe weitere Reformen in der Drogenpolitik ange­mahnt. Zwar seien einige Fortschritte erkennbar, aber viele Vorhaben der Ampelkoalition seien „unzureichend umgesetzt“, sagte der Suchtforscher und Vorsitzende des Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik akzept, Heino Stöver, gestern anlässlich der Veröffentlichung des Alternativen Drogen- und Suchtberichts.

Dafür untersuchten Experten etwa die Teillegalisierung von Cannabis, Maßnahmen gegen Crack- und Opioid­konsum sowie das sogenannte Drugchecking. „Gegenwärtig hat Deutschland keinen Plan für den Umgang mit Alkohol, Tabak und Medikamenten“, kritisierte Stöver. Die Regierung habe hier keine langfristige Strategie erarbeitet. Eine Regulierung der bei Jugendlichen beliebten Lachgaskartuschen sei ebenfalls nötig.

Insgesamt fehle eine „Steuerungsgruppe für Drogenpolitik“. Diese müsse Kompetenzen aus den zuständigen Bundesministerien und den Bundesländern bündeln. Auch Wissenschaftliche Experten und Verbände aus der Selbsthilfe sollten dauerhaft einbezogen werden.

Die teilweise Legalisierung von Cannabis sowie die Legalisierung des sogenannten Drugcheckings bezeichnete Höver als richtig. Für das Drugchecking seien allerdings die Bundesländer zuständig – bis auf Mecklenburg-Vorpommern habe kein Land entsprechende Tests ermöglicht.

Der Bericht wertet Erfahrungen aus einem Modellprojekt in Berlin aus: Bei der Drogen- und Suchthilfestelle Vista konnten Konsumenten über ein Jahr psychoaktive Substanzen legal auf Wirkstoffgehalt und Verunreini­gungen prüfen lassen.

„Die hohe Anzahl auffälliger Proben (47,2 Prozent), vor denen gewarnt wurde, zeigt die Notwendigkeit von Drug­checking als Maßnahme zur Schadensminimierung und zum Gesundheitsschutz“, erklärte Vista-Geschäftsführerin Nina Pritszens.

Knapp unter 1.200 Menschen hätten das Angebot des Drugcheckings genutzt, heißt es in dem Bericht. Über 80 Prozent der Nutzer kamen demnach durch das Drugchecking zum ersten Mal mit der Drogen- und Suchthilfe in Kontakt.

Presseschau: Haschisch-Verdacht: Polizei stürmt Cannabis-Apotheke in der Maxvorstadt – Anwalt spricht von „Schikane“ (Merkur tz)

In Bayern gehen die Uhren häufig anders und verharren im 20. Jahrhundert, wenn es um Cannabis geht. Ein neues Beispiel ist die Razzia bei einer bekannten Apotheke, die cannabisbasierte Medikamente herstellt und abgibt.

Haschisch-Verdacht: Polizei stürmt Cannabis-Apotheke in der Maxvorstadt – Anwalt spricht von „Schikane“

Die Staatsanwaltschaft München I hat die Apotheke am Königsplatz durchsuchen lassen, es laufen Ermittlungen wegen unerlaubten Herstellens von Haschisch gegen die Betreiber. Deren Anwalt nennt die Razzia „erschreckend“.

Bei der Cannabis-Apotheke Helios in der Maxvorstadt gibt‘s Rausch auf Rezept – und das gefällt der Justiz gar nicht! Die Staatsanwaltschaft München I hat das Geschäft jetzt durchsucht.

Die Razzia fand am 24. Oktober statt. Auf Anfrage bestätigt Staatsanwaltschaft-Sprecherin Anne Leiding den Einsatz wegen „des Verdachtes des unerlaubten Herstellens von Haschisch in nicht geringer Menge“. Laut Leiding wurden in der Apotheke „auch Haschisch und Herstellungsutensilien gefunden und mitgenommen“.

Als Beschuldigte nennt Leiding „die beiden Betreiber der Apotheke“. Grund für die Razzia: „Haschisch fällt nicht unter Medizinalcannabis, die Herstellung ist daher strafbar“, so die Sprecherin. Ihr zufolge war es die erste und einzige Durchsuchung in der Apotheke.

Auf Anfrage wollte sich der Apotheker Leonardo Glowna nicht äußern. Sein Anwalt Konstantin Grubwinkl nannte die Razzia „erschreckend“. Grubwinkl: „Apotheken dürfen Cannabisprodukte zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken legal herstellen. Dafür ist keine gesonderte Erlaubnis erforderlich. Die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln – auch Cannabis – ist gesetzliche Aufgabe der Apotheken.“

Die Durchsuchung sei „abgesehen vom finanziellen Schaden ein schwerer Eingriff in Grundrechte“, so der Anwalt. „Dass eine Apotheke mitten in München von der Polizei regelrecht gestürmt und über Stunden durchsucht wird, ist vollkommen unverhältnismäßig. Man fühlt sich unweigerlich an Söders Ankündigung erinnert, das Cannabisgesetz ,extremst restriktiv‘ anzuwenden. Das hier ist aber keine restriktive Anwendung mehr, sondern Schikane.“

Die Helios-Apotheke verkauft seit April 2024 Medizin-Cannabis auf Rezept. Der Konsum soll unter anderem gegen Schmerzen oder Schlaflosigkeit helfen. Ein Gramm kostet je nach Stoff 5 bis 10 Euro.

Cannabis-Apotheke: So schnell kommt man an einen Arzt fürs Rezept

Wer die Helios-Apotheke betritt, sieht erstmal einen Schalter mit normalen Apotheke-Produkten rechts hinterm Eingang. Drei Viertel des Geschäfts widmen sich aber dem Cannabis-Verkauf. Am Schalter erklärt eine Mitarbeiterin dem tz-Reporter, dass er ein Rezept für das Cannabis braucht. Auf die Frage, ob sie einen Arzt wisse, schreibt sie auf einen Zettel den Namen einer Ärztin, die solche Rezepte ausstellt – die Praxis liegt nur wenige hundert Meter entfernt.

Das Ganze dauert nur zwei Minuten. Ist das nicht etwas zu leicht? Apotheker Glowna auf Anfrage: „Zuweisungen von Patienten an bestimmte Ärzte sind nicht erlaubt und dürfen von Apotheken so nicht ohne Weiteres getätigt werden – andersherum auch nicht.“ Dass Patienten nach spezialisierten Ärzten fragen, käme „definitiv vor“, so Glowna. „Allerdings distanzieren wir uns ganz klar von Vermittlungen oder gar irgendwelchen Absprachen oder Ähnliches.“

Weitere Meldung der vergangenen Tage

Zytostatika: Cannabis könnte helfen, wenn andere Antiemetika nicht wirken (Ärzte Zeitung)

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