Ein Bericht der Ärztezeitung vom 21. Juni 2007 beschreibt die unbefriedigende rechtliche Situation für Menschen, die medizinisch von Cannabis profitieren. Zur Diskussion um mögliche Ausnahmegenehmigungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heißt es:
“Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes macht der Bundesopiumstelle zu schaffen und manchen Ärzten Hoffnung. Die Richter beschieden im Jahr 2005, dass ein MS-Patient Cannabis als Medikament kaufen dürfe. Seither, so Wilhelm Schinkel, Fachgebietsleiter in der Bundesopiumstelle des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), verzeichne man vermehrt Anträge von Patienten auf eine betäubungsmittelrechtliche Ausnahmegenehmigung. Doch die Rechtslage ist verzwickt.” Der vollständige Beitrag findet sich unter:
https://www.aerztezeitung.de/docs/2007/06/21/113a0203.asp