Nach der Antwort der Bundesregierung vom 1. Dezember auf eine schriftliche Frage von Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) vom November 2010 (Arbeitsnummer 11/273) müssen Patienten zum Teil erhebliche Kosten für Cannabis aus der Apotheke aufwenden.
Die Frage lautete: „Welche konkreten Dosierungen (Mengen) des Cannabisextraktes oder der Medizinal-Cannabisblüte wurden bislang jeweils durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen der Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zur medizinisch begleiteten Cannabis-Selbsttherapie genehmigt?“
Die Antwort von Daniel Bahr, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, lautet: „Eine Genehmigung von konkreten Dosierungen ist in den o.g. Ausnahmeerlaubnissen nicht vorgesehen. Die Dosierung bestimmt die Patientin/der Patient nach Beratung durch die begleitende Ärztin/den begleitenden Arzt. Mit dem Antrag wird dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Erklärungsblatt der begleitenden Ärztin/des begleitenden Arztes vorgelegt, das Aufschluss über die voraussichtliche Dosierung (angegeben in Milligramm (mg) Delta-9-THC) und den Höchstbedarf der Patientin/des Patienten innerhalb von vier Wochen gibt.
Nach Sichtung der bisherigen Ausnahmeerlaubnisse beträgt der durchschnittliche Vier-Wochen-Höchstbedarf für Cannabisextrakt 520 mg Delta-9-THC (wobei eine Bandbreite von 45 mg – 2800 mg vorliegt) und für Medizinalcannabisblüten 4600 mg Delta-9-THC (bei einer Bandbreite von 300 mg – 15120 mg THC). Es ist zu beachten, dass drei Medizinalcannabisvarietäten mit unterschiedlichem Delta-9-THC- und Cannabidiol-Gehalt zur Anwendung kommen können.“
Durch diese Antwort lassen sich die Kosten für die Patienten für „Medizinalcannabisblüten“ aus der Apotheke gut abschätzen.
Nach Angaben der Bundesopiumstelle auf ihrer Webseite (www.bfarm.de) stehen drei Cannabissorten zur Verfügung:
* Sorte Bedrocan (Gehalt: Delta-9-Tetrahydrocannabinol ca. 18 %, Cannabidiol bis zu 1 %)
* Sorte Bedrobinol (Gehalt: Delta-9-Tetrahydrocannabinol ca. 11 %, Cannabidiol bis zu 1 %)
* Sorte Bediol (Gehalt: Delta-9-Tetrahydrocannabinol ca. 6 %, Cannabidiol bis zu 7,5 %)
Die Firma Fagron gibt 5 Gramm Cannabis für etwa 51 Euro ab (ca. 10 Euro pro Gramm).
Ein üblicher Abgabepreis in Apotheken beträgt 75 bis 80 Euro pro 5 Gramm (ca. 15 bis 16 Euro pro Gramm).
Unter der Annahme eines Abgabepreises von 15 Euro pro Gramm ergeben sich folgende Kosten für Patienten:
* Bei der Sorte Bedrocan (180 mg THC pro Gramm) ein durchschnittlicher Preis von 4600/180*15 = 383,33 Euro (bei einer Bandbreite von 300/180*15 = 25 Euro bis 15120/180*15 = 1260 Euro),
* Bei der Sorte Bedrobinol (110 mg THC pro Gramm) ein durchschnittlicher Preis von 4600/110*15 = 627,28 Euro (bei einer Bandbreite von 300/110*15 = 40,91 Euro bis 15120/110*15 = 2062 Euro),
* Bei der Sorte Bediol (60 mg THC pro Gramm) ein durchschnittlicher Preis von 4600/60*15 = 1150 Euro (bei einer Bandbreite von 300/60*15 = 75 Euro bis 15120/60*15 = 3780 Euro).