Aufgrund einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, nach der sich Cannabis, soweit er zur Herstellung von Arzneimitteln dient, in die Anlage 2 der verkehrsfähigen Betäubungsmittel umgestuft wurde, können deutsche Apotheken nun direkt beim niederländischen „Büro für medizinischen Cannabis“ Cannabis der Firma Bedrocan für ihre Patienten bestellen. Die Bestellung über den deutschen Importeur Fagron ist weiterhin möglich.
Das Büro für medizinischen Cannabis beim holländischen Gesundheitsministerium schrieb der ACM dazu: „Apotheken können auch direkt bei uns bestellen, schliessen einen Vertrag mit uns ab, schicken uns die deutsche Einfuhrgenehmigung, und wir können dann mit dem Bestellbrief und der Einfuhrgenehmigung (doppelt) eine Ausfuhrgenehmigung bei unseren Behörden beantragen. Sobald diese erteilt ist, wird das Bestellte durch uns zur Apotheke geschickt.“
Da die Einfuhrgenehmigung kostenpflichtig ist und auch eine Gebühr bei jeder Einfuhr zu entrichten ist, lohnt sich dieser Direktimport nur für Apotheken, die große Mengen importieren. Andere Apotheken wenden sich weiterhin an den Importeur Fagron.
Informationen zu diesem Verfahren sind auch auf der Internetseite des Büros (www.cannabisbureau.nl) zu finden. Entsprechene Anfragen sind in englisch per E-Mail an die Adresse info@cannabisbureau.nl zu richten.
(Quelle: Persönliche Mitteilung durch das Büro für medizinischen Cannabis vom 10. Juni 2011)