Datenschutzerklärung

…Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte. 18. Google Fonts (lokales Hosting) Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt. Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de. 19. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling. 20. Google Analytics Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4,…

Wo finde ich weiterführende Informationen?

– ABDA https://www.abda.de/service/termine/terminarchiv/rezepturarzneimittel-mit-cannabis/ – AkdÄ Cannabinoide in der Medizin (2015) https://www.akdae.de/Stellungnahmen/Weitere/20160114.pdf – Apothekenkammer https://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=68014 – BfArM Information für Ärzte: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Hinweise_Aerzte/_node.html Begleiterhebung: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Begleiterhebung/_node.html https://www.begleiterhebung.de/ – BMG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/c/cannabis/faqcannabis- als-medizin.html – Deutsches Ärzteblatt Müller-Vahl K; Grotenhermen F( 2017): Dtsch Ärztebl 2017; 114(8): A 352-6 https://www.aerzteblatt.de/archiv/186476/Medizinisches-Cannabis-Die-wichtigsten- Aenderungen Cremer-Schaeffer P; Sudhop Th.; Broich K (2017): Dtsch Ärztebl 2017; 114(14): A677 https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=16&aid=187692&s=Cremer – Drogenbeauftragte der Bundesregierung https://www.drogenbeauftragte.de/themen/drogenpolitik/cannabis-als-medizin.html – KBV https://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften („Cannabis als Medizin“): Bundesgesetzblatt 2017 Teil I Nr. 11 vom 09.03.2017, S. 403 ff. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0 403.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s0403.pdf%27%5D__1490341 763937 Verordnung über die Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches…

Protest vor dem Bundestag wegen Verweigerung der Kostenübernahme für Dronabinol

…wütend über den Umgang mit ihr, denn sie hatte mit dem Protest nur die Empfehlung eines Staatsanwaltes umsetzen wollen. Der hatte ihr in einem Verfahren nach einer Selbstanzeige wegen des Besitzes von Hanfpflanzen geraten, lieber mit einem Plakat vor dem Bundestag auf ihre Lage aufmerksam zu machen statt mit dem Anbau verbotener Pflanzen. Ute Köhler hat damit ihr Ziel immer noch nicht erreicht. Besonders ärgert sie die ‚Zweiklassenmedizin‘: Privatpatienten bekämen das Cannabis-Präparat problemlos finanziert, während Kassenpatienten meist darauf verzichten müssten. Zudem fordert sie die Entkriminalisierung von Cannabis-Patienten – gerade seien zwei Schwerkranke in deutschen Gefängnissen inhaftiert. Nur weil sie ihre…

Presseschau: Fahren unter Cannabiskonsum (www.anwalt.de)

Die Webseite www.anwalt.de berichtet über ein kurioses Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr. Der Rechtstipp auf der Anwaltsinternetseite ist genauso kurios und kaum praktikabel: „Führen Sie ein Kraftfahrzeug nur dann im Straßenverkehr, wenn Sie positiv wissen, dass Ihr THC-Gehalt im Blut unter dem gesetzlich zulässigen Wert von mehr als 1,0 ng/mL THC im Blut liegt! Andernfalls: Finger weg vom Auto.“ Fahren unter Cannabiskonsum Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zu der umstrittenen Frage getroffen, inwiefern sich ein Führer eines Kraftfahrzeugs nach dem Konsum von Cannabis darüber vergewissern muss, dass in seinem Blut keine relevante Wirkung des…

Presseschau: Landtag: Cannabis für medizinische Zwecke (Südtirol News, Italien)

Im italienischen Südtirol stimmte das Regionalparlament für den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke. „Das Team Autonomie forderte den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in der Laimburg. Cannabis werde in der Medizin vor allem in der Schmerztherapie eingesetzt, zum Beispiel bei Krebsleiden, erklärte Elena Artioli. Das Mittel sei derzeit schwer zu besorgen, weil Deutschland eine große Menge aufkaufe. Daher sollte sich das Land um die Genehmigung zum Anbau in kontrollierten Räumen bemühen. Andreas Pöder (BürgerUnion) unterstützte den Antrag. Eine ähnliche Bestimmung der Region Abruzzen sei vom Staat nicht angefochten worden. Wer Angst vor Missbrauch habe, möge bedenken, dass man…

Presseschau: Cannabistik-Vorlesung fällt aus (Doccheck News)

…im Studium in Zukunft aber genauso ausführlich behandelt werden wie die Opioidrezeptoren.“ Dass es bei den praktizierenden Ärzten Informationsbedarf gibt, merkt Grotenhermen an der großen Nachfrage bei Ärzten für seine Verordnungshilfe. Auch wird er immer wieder eingeladen, um auf Fortbildungsveranstaltungen vor Medizinern zu sprechen. Die goldene Regel: langsam steigern Wenn weder Arzt noch Patient Erfahrung mit der Cannabis-Medikation haben, könne man den Versuch trotzdem wagen, sagt Grotenhermen. Er empfiehlt dann, mit einem der standardisierten Präparate anzufangen – selbst wenn diese deutlich schwächer wirken als Cannabisblüten. Eine goldene Regel bei der Therapie mit Cannabis sei zudem, mit einer niedrigen Dosis zu…

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