Presseschau: „Nicht nur das letzte Mittel“ Mediziner kämpft für mehr Einsatz von Cannabis (Kölnische Rundschau)
…Arzt begründet werden muss. Es müssen laut Gesetz, das im März 2017 in Kraft trat, drei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss eine schwere Erkrankung vorliegen. Zweitens darf eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung stehen oder im Einzelfall nach der Einschätzung des Arztes nicht zur Anwendung kommen können. Drittens muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine positive Einwirkung auf die Erkrankung oder schwerwiegende Symptome bestehen. Was ist schwieriger: Gegen das Stigma des Illegalen von Cannabis anzukämpfen, den medizinischen Nutzen zu erklären, oder die Pharma-Industrie zu überzeugen, dass sich ein Geschäftsfeld auftut? Diese Aspekte spielen…