Ärztezeitung berichtet über die rechtlich schwierige Situation bei der medizinischen Verwendung von Cannabis

Ein Bericht der Ärztezeitung vom 21. Juni 2007 beschreibt die unbefriedigende rechtliche Situation für Menschen, die medizinisch von Cannabis profitieren. Zur Diskussion um mögliche Ausnahmegenehmigungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heißt es: „Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes macht der Bundesopiumstelle zu schaffen und manchen Ärzten Hoffnung. Die Richter beschieden im Jahr 2005, dass ein MS-Patient Cannabis als Medikament kaufen dürfe. Seither, so Wilhelm Schinkel, Fachgebietsleiter in der Bundesopiumstelle des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), verzeichne man vermehrt Anträge von Patienten auf eine betäubungsmittelrechtliche Ausnahmegenehmigung. Doch die Rechtslage ist verzwickt.“ Der vollständige Beitrag findet sich unter: https://www.aerztezeitung.de/docs/2007/06/21/113a0203.asp…

Neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung von der FDP und neuer Beauftragter für die Belange der Patienten von der CSU

…Suchtpolitik der Bundesregierung und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit sind: – die Weiterentwicklung der Suchtprävention und des Hilfesystems, – die Verringerung des Konsums von Alkohol, Tabak und Medikamenten, – die Bekämpfung der Abhängigkeit von illegalen Drogen. Außerdem vertritt die Drogenbeauftragte die deutsche Drogenpolitik auf internationaler Ebene. Der Beauftragte für die Belange der Patientinnen und Patienten ist Ansprechpartner der Patienten und setzt sich für deren Interessen ein. Das gilt insbesondere hinsichtlich: – ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen, – der Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der…

Grüne: Haltung der Obama-Administration zur medizinischen Verwendung von Cannabis auch für Deutschland vorbildlich

Unter dem Titel „Ein Beispiel das Schule machen muss: US-Regierung stellt medizinischen Gebrauch von Cannabis straffrei“ fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auch einen legalen Zugang zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland. „Die neue US-Regierung hat Gesetze einiger Bundesstaaten zur medizinischen Verwendung von Cannabis erlaubt. Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen gebrauchen, gehen straffrei aus. Die Regierung von George W. Bush hatte diese Gesetze nicht anerkannt und die Bestrafung von Cannabis-Konsumentinnen und -konsumenten verlangt. Die neue Entscheidung der amerikanischen Regierung ist richtig. Sie sollte auch hierzulande Schule machen. Eine gesetzliche Regelung zur straffreien medizinischen Nutzung von Cannabis in…

Fernsehbeitrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis: „Wenn Politik persönlich wird“

Das bayerische Fernsehen berichtete in einem sehenswerten filmischen Porträt über einen Querschnittsgelähmten, der außer Cannabis keine Schmerzmittel verträgt. Der Beitrag findet sich unter folgendem Link: https://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/suedwild/on3-wahlhelfer-mariuhana-sendungsfilm-ID1250181355512.xml (Quelle: Bayerisches Fernsehen vom 13. August 2009)…

Bundesopiumstelle erleichtert Antragstellung für Ausnahmegenehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis

…bzw. Klarstellungen: (a) In den neuen Hinweisen wird ein „aussagekräftiger Arztbericht“ und nicht mehr ein „aussagekräftiges Arztgutachten“ verlangt. Damit wird deutlich gemacht, dass vom behandelnden Arzt keine übermäßig komplizierte Expertise zum Thema verlangt wird, sondern ein Bericht, aus dem insbesondere hervorgeht, warum der Antragsteller bzw. die Antragstellerin eine Therapie mit Cannabis benötigt. (b) In den neuen Hinweisen wird eine „differenzierte Darstellung des Krankheitsbildes und der aktuell bestehenden Symptomatik“ verlangt, während in der früheren Version die „Darstellung des gesamten Krankheitsbildes bzw. -verlaufes“ gefordert wurde. Damit werden viele Ärzte, die den Antragsteller noch nicht sehr lange kennen, überhaupt erst in die Lage…

Krankenkassen und Palliativmedizin

Der Gesetzgeber hatte beschlossen, die ambulante Versorgung sterbender Menschen zu verbessern. Allerdings schließen einige Krankenkassen offenbar keine gesetzlich vorgeschriebenen Verträge zur besseren Versorgung sterbender Menschen mit Leistungserbringern ab. Wenn Sie sich an einer Aktion beteiligen möchten, die auf diesen Missstand aufmerksam macht, beteiligen möchten, so besuchen Sie bitte die Webseite: https://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/20243…

Ein juristisches Gutachten fordert Erleichterungen bei Ausnahmegenehmigungen durch die Bundesopiumstelle

…verlangen. Dies ergibt sich aus folgendem: (…) Die Behörde hat deshalb hinsichtlich der Erlaubniserteilung keinen Ermessensspielraum, sondern muss die Erlaubnis erteilen wenn die ärztliche Indikation vorliegt und alle anderen verwaltungsrechtlichen Vorgaben – insbes. des § 5 BtMG – erfüllt sind. Zum Einen kommt es für den Antrag also aus medizinrechtlicher Sicht darauf an, dass der Behandler eine Diagnose und die entsprechende Indikation attestiert. Es muss vorausgesetzt werden, dass beides nach Regeln der ärztlichen Kunst auf dem Stand der Wissenschaft erfolgt. Damit ist auch dem BtM- Gesetzeszweck der ’notwendigen medizinischen Versorgung‘ Genüge getan.“ Das Gutachten findet sich als pdf-Datei unter: https://www.cannabis-med.org/german/gutachten_boe-koe.pdf…

Bisher 23 Ausnahmegenehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch Bundesopiumstelle in Deutschland

…sagt Fachbereichsleiter Winfried Kleinert. Es müsse ein Umdenken geben, fordert die Medizinerin Müller-Vahl: ‚Die Kenntnisse über den medizinischen Nutzen von Cannabis lagen lange Zeit im Dunkeln. Erst seit einigen Jahren ist hier richtig Bewegung reingekommen.‘ Auch wenn vieles in der Forschung noch am Anfang steht, ist aus Sicht der Expertin in jedem Fall die Annahme widerlegt, dass der Cannabis-Wirkstoff bloß eine unspezifische Wirkung hat. ‚Dies war lange Zeit angenommen worden, weil neben Dronabinol noch zahlreiche andere Stoffe in der Hanfpflanze enthalten sind, deren Identifizierung früher nicht möglich war‘, erklärt sie.“ Mehr unter: https://www.welt.de/wissenschaft/medizin/article2645614/Aerzte-fordern-Cannabis-als-Medizin-zuzulassen.html;jsessionid=BB4DC3D79BC537FCD70C97B943ED210A#vote_2645637 (Quelle: Die Welt vom 29. Oktober 2008)…

Modedroge Spice soll auch in Deutschland verboten werden

…dann verboten. Damit ist ‚Spice‘ aus dem Verkehr gezogen‘, sagte Bätzing. ‚Spice‘ – auf deutsch: Gewürz – wird bisher als Kräutermischung oder Räucherwerk verkauft. Die Modedroge birgt nach Ansicht der Drogenbeauftragten große Gefahren für die Gesundheit. ‚Es hat sich bei mehreren Proben ein Cannabis (Haschisch)-ähnlicher Stoff bestätigt‘, sagte Bätzing. ‚Das hat Auswirkungen wie Cannabis, wobei die Wirkung bis zu vier Mal stärker sein kann. Man kann Halluzinationen bekommen und das Bewusstsein wird beeinflusst. Auch von unerwünschten Wirkungen auf Herz, Kreislauf und das Nervensystem bis zur Bewusstlosigkeit wurde berichtet. Es besteht, je nachdem wieviel man nimmt, auch die Gefahr der Abhängigkeit.‘…

Modedroge Spice enthält ein synthetisches Cannabinoid

…im Internet und in Geschäften für Wasserpfeifen, sogenannten Headshops, legal erhältlich, sagte Rottmann. Sie gelte als ein Produkt wie Räucherstäbchen und sei laut Etikette nicht zum Rauchen geeignet. Dennoch werde sie vorwiegend von jungen Erwachsenen als „Joint“ geraucht. Bisher sei nicht bekannt gewesen, welche Substanz den Rausch auslöse. Daher falle die Räuchermischung weder unter das Betäubungsmittel- noch unter das Arzneimittelgesetz. Rottmann betonte, dass aufgrund der neuen Erkenntnis über die Zusammensetzung die Bundesdrogenbeauftragte und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte das Mittel JWH-018 und „Spice“ als Arzneimittel einstufen könnten.“ Mehr unter: https://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,596518,00.html (Quellen: Kölner Stadtanzeiger vom 15. Dezember 2008, Der Spiegel)…

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