ACM-Mitteilungen vom 31. Oktober 2020

…der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat ihre Kampagne zur Prävention des Cannabiskonsums bei Jugendlichen unter dem Motto „Mach Dich Schlau“ begonnen. Gleichzeitig ist das Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf der Seite www.cannabispraevention.de online gegangen. Hier finden sich Informationen zum Thema Cannabis, unter anderem für Jugendliche, Eltern und Lehrer, in denen beispielsweise von Wissenschaftlern in einfachen Worten erklärt wird, wie das Endocannabinoidsystem funktioniert und warum Cannabis bei Jugendlichen problematischer ist als bei Erwachsenen. Gegenwärtig laufen bis zum 3. Dezember kostenlose Online-Veranstaltungen der IACM, darunter wöchentliche Webinare mit den weltweit führenden Experten zum Thema Cannabis als Medizin, die auch deutsche…

Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses aus dem Jahr 2012 zu Sativex wird bis 2016 verlängert

…Cannabidiol) am 1. Juli 2011 erstmals in den Verkehr gebracht worden sei. Er wird angewendet zur Symptomverbesserung bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose, die nicht angemessen auf eine andere anti-spastische Arzneimitteltherapie angesprochen haben und die eine klinisch erhebliche Verbesserung von mit der Spastik verbundenen Symptomen während eines Anfangstherapieversuchs aufzeigen. Der G-BA schlägt eine Verlängerung der Befristung bis zum 1. Juni 2016 vor. Bis dahin müsse der pharmazeutische Unternehmer nachweisen, dass mit einer weiteren Studie begonnen worden sei. Der Beschluss erging einstimmig mit Zustimmung der Patientenvertreter. Der Beschluss sowie die tragenden Gründe sind unter www.g-ba.de abrufbar….

Presseschau: Luxemburg erlaubt medizinisches Cannabis (Lessentiel)

In Luxemburg sollen in Zukunft bestimmte Produkte auf Cannabis-Basis für Schwerkranke erhältlich sein. Das gab Premierminister Xavier Bettel am Freitag bekannt. www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/Luxemburg-erlaubt-Marihuana-als-Medizin-20657913„>Luxemburg erlaubt medizinisches Cannabis Ärzte in Luxemburg sollen schwerkranken Patienten künftig Cannabis verschreiben dürfen. Der Regierungsrat hat dem Gesundheitsministerium am Freitag seine prinzipielle Zustimmung erteilt, um ein entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten. Das erklärte Premierminister Xavier Bettel (DP) in seinem Pressebriefing. Therapeutische Cannabis-Produkte sollen in «Ausnahmesituationen» zum Einsatz kommen, so Bettel. Cannabis wird in der Medizin bei verschiedenen Krankheiten eingesetzt, zum Beispiel gegen Schmerzen, Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebspatienten oder zur Bekämpfung von Muskelkrämpfen bei Multipler Sklerose. «Der Bedarf besteht…

Presseschau: Wer Cannabis auf Rezept bekommt, muss Waffenschein abgeben

…Wer aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren darf, muss seinen Waffenschein abgeben…. …Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweisen des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Cannabis-Konsum von denen bei Cannabis-Missbrauch unterscheiden…. Auszüge eine Artikels erschienen bei München.tv https://www.muenchen.tv/wer-cannabis-auf-rezept-bekommt-muss-waffenschein-abgeben-257747/  …

Wer ist für die Teilnahme an der Begleiterhebung zuständig, wenn Patienten den Arzt wechseln?

…teilte die Bundesopiumstelle auf Anfrage am 6. August 2019 mit: „Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die nach § 31 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Cannabisarzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben, müssen nach einem Jahr der Therapie oder wenn die Therapie abgebrochen wird und dies vor Ablauf eines Jahres geschieht, Daten zur Begleiterhebung dem BfArM übermitteln. Die Therapie gilt ebenfalls als abgebrochen, wenn die Therapie nicht in Ihrer Praxis weitergeführt wird. Der neu verschreibende Arzt muss erneut die Therapie melden. Weiterführende Informationen zu der Begleiterhebung finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte www.bfarm.de unter Bundesopiumstelle -> Cannabis als Medizin -> Begleiterhebung.“…

Welche Daten müssen vom verordnenden Arzt im Rahmen der Begleiterhebung an das BfArM übermittelt werden?

Im Rahmen der Begleiterhebung müssen Ärzte ein Jahr nach der Genehmigung der entsprechenden Therapie durch die gesetzliche Krankenkasse bzw. nach vorheriger Beendigung der Therapie definierte Behandlungsdaten in anonymisierter Form an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln. Für die Übermittlung der Daten zur Begleiterhebung hat das BfArM ein Onlineportal eingerichtet: https://www.begleiterhebung.de/ Den Umfang der zu erhebenden und zu übermittelnden Daten und den genauen Ablauf der Begleiterhebung regelt die zugehörige Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung – CanBV). Nach dieser sind dem BfArM folgende Daten zu übermitteln (§ 1 CanBV): Alter zum Zeitpunkt des Therapiebeginns und Geschlecht der oder des Versicherten, Diagnose…

Unterstützung der ACM durch Firmen

Es gibt einige Firmen, die die ACM als Sponsor unterstützen. Das kann eine direkte finanzielle Unterstützung sein oder auch die Verwendung unseres Cannabisausweises. Zudem wollen wir eine Liste erstellen, bei denen ACM-Mitglieder Rabatte auf ihre Produkte erhalten. Dazu gehören beispielsweise Storz & Bickel für Vaporizatoren sowie das Unternehmen Hanf-Zeit für CBD-Produkte. Wenn Sie ebenfalls ACM-Mitgliedern Rabatte auf Ihre Produkte geben möchten, so melden Sie sich bitte bei der ACM unter info@cannabis-med.org. Wir erstellen demnächst eine ausführliche Liste dieser Firmen auf unserer Webseite (www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de), die wir kontinuierlich verbessern….

Welche Einnahmearten sind möglich?

…5 mg / 10 mg (NRF 22.7.) und Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml (NRF 22.8.) einzunehmen. 13 Müller‐Vahl, K.; Grotenhermen, F. (2017): Medizinisches Cannabis, Die wichtigsten Änderungen, in: Dtsch Arztebl, 2017, 114(8): A 352–6 14 Die KBV (KBV (Hrsg.) (2017): Informationen an die Pharmakotherapieberater der KVen, S. 7, Stand 09.03.2017) weist darauf hin, dass durch die schlechte Wasserlöslichkeit der Cannabinoide und der bei 100°C nur langsam verlaufenden Decarboxylierung (und damit Überführung in die pharmakologisch wirksame Form) die Ausbeute an THC nur ca. 5 %. beträgt. 15 BfArM (2017): Cannabis als Medizin, Hinweise für Ärzte, https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Hinweise_Aerzte/_node.html, Zugriff: 20.03.2017 16 KBV (Hrsg.) (2017):…

Presseschau: Cannabis: Barmer will jeden Anspruch einzeln prüfen (Pharmazeutische Zeitung)

…ein Cannabis-haltiges Medikament dem Patienten wirklich hilft oder ob es vielleicht bessere Alternativen gibt», erläutert Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer. Eine Liste mit konkreten Krankheiten, für die eine Cannabis-Therapie bewilligt wird, gibt es freilich nicht. «Aktuell wird Cannabis fast wie ein Allheilmittel für viele Erkrankungen dargestellt», heißt es im FAQ unter www.barmer.de/cannabis. Und weiter: «Fakt ist, dass Cannabis zwar seit mehreren tausend Jahren in der Medizin angewendet wird, aber der genaue Stellenwert dieser Behandlung bei den verschiedenen Krankheiten noch nicht festgelegt werden konnte. Bisher liegen Expertenmeinungen zum Einsatz von mehr als 50 Krankheiten vor, aber Cannabis hat noch keinen…

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