Modedroge Spice enthält ein synthetisches Cannabinoid

…im Internet und in Geschäften für Wasserpfeifen, sogenannten Headshops, legal erhältlich, sagte Rottmann. Sie gelte als ein Produkt wie Räucherstäbchen und sei laut Etikette nicht zum Rauchen geeignet. Dennoch werde sie vorwiegend von jungen Erwachsenen als „Joint“ geraucht. Bisher sei nicht bekannt gewesen, welche Substanz den Rausch auslöse. Daher falle die Räuchermischung weder unter das Betäubungsmittel- noch unter das Arzneimittelgesetz. Rottmann betonte, dass aufgrund der neuen Erkenntnis über die Zusammensetzung die Bundesdrogenbeauftragte und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte das Mittel JWH-018 und „Spice“ als Arzneimittel einstufen könnten.“ Mehr unter: https://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,596518,00.html (Quellen: Kölner Stadtanzeiger vom 15. Dezember 2008, Der Spiegel)…

Krankenkassen betonen, dass die Erstattung der Behandlungskosten von Dronabinol keine Frage der Kosten ist

…ist definitiv keine Kostenfrage. Sehen Sie, wir bezahlen auch andere Mittel, die sehr teuer sind. Also gerade bei Krebs- oder Aidspatienten ist es nicht in erster Linie eine Frage des Preises, auf gar keinen Fall. Sondern es ist einfach der Verfahrensweg. Wir haben erstens einen Stoff, der nicht legal ist. Cannabis ist eine Droge, ist also nicht handelsfähig, weder für Ärzte noch für Krankenkassen und auch nicht für Patienten. Und auf der anderen Seite haben wir das Problem, dass der Stoff nicht als Arzneimittel zugelassen ist. Also, es ist definitiv keine Kostenfrage.“ Das Manuskript des Radiobeitrags findet sich unter: https://www.wdr5.de/fileadmin/user_upload/Sendungen/Leonardo/2008/11/Manuskripte/ms081125SchwerpunktCannabis.pdf…

Aufforderung an die Politik zur Verbesserung der von Experten am 15. Oktober festgestellten unbefriedigenden Situation in Deutschland

…Grünen und Die Linke, sondern auch von den anderen Fraktionen des Deutschen Bundestags und von der Bundesregierung. Wir erwarten zumindest eine klare Stellungnahme gegen die Kriminalisierung von Patienten, wie sie von der FDP abgegeben wurde.“ In einem Anhang mit dem Titel „Fünf Klarstellungen und eine Frage an die Politik“ werden einige Aussagen im Rahmen der Anhörung am 15. Oktober richtiggestellt. Dabei werden Aussagen zur Zahl der tödlichen Zwischenfälle bei der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten, zu den Kosten der Versorgung von Schwerkranken mit medizinischen Cannabisprodukten in Deutschland und zu weiteren Themen gemacht. Dieser Anhang findet sich als PDF-Datei online unter: https://www.cannabis-med.org/german/anhoerung_nachbetrachtung.pdf…

Jugendportal des Deutschen Bundestags berichtet über öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten

…dem man wirksame Stoffe entziehen kann. Der Hauptwirkstoff der Pflanze Cannabis nennt sich Tetrahydrocannabinol, besser bekannt als THC. Der medizinische Konsum von Cannabis ist weder für Jugendliche geeignet noch ein zweckmäßiges Mittel gegen alltägliche Krankheiten wie Kopfschmerzen. Vielmehr geht es bei der medizinischen Anwendung von Cannabis um die Möglichkeit, dass schwerstkranke oder austherapierte Patienten Linderung erfahren. So kann THC zum Beispiel die bei einer Chemotherapie auftretende Übelkeit mindern, Tumorschmerzen reduzieren oder den Appetit von AIDS-Kranken anregen. Bei Menschen mit Multipler Sklerose kann Cannabis zudem eine Verbesserung der spastischen Verkrampfungen herbeiführen.“ Mehr unter: https://www.mitmischen.de/index.php/Informativ/Nachrichten/id/20946/RSS/1 (Quelle: Mitmischen, das Gesundheitsportal des Deutschen Bundestags)…

Deutsches Ärzteblatt berichtet ausführlich über Bleivergiftungen durch gestrecktes Cannabiskraut in Leipzig

Von August bis Dezember 2007 wurde eine Massenvergiftung durch mit Blei gestrecktes Cannabiskraut im Leipziger Raum aufgedeckt. Die Kontamination wurde wahrscheinlich von Cannabisdealern zur Steigerung des Gewichts bewusst herbeigeführt. Allein an der Universitätsklinik Leipzig mussten 35 Patienten wegen einer Bleivergiftung behandelt werden. Im Gesundheitsamt ließen sich 597 Cannabiskonsumenten freiwillig untersuchen, von denen 136 (27,3 Prozent) eine deutlich erhöhte Bleikonzentration im Blut aufwiesen. Mehr unter: https://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=62150 (Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 31. Oktober 2008)…

Bisher 23 Ausnahmegenehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch Bundesopiumstelle in Deutschland

…sagt Fachbereichsleiter Winfried Kleinert. Es müsse ein Umdenken geben, fordert die Medizinerin Müller-Vahl: ‚Die Kenntnisse über den medizinischen Nutzen von Cannabis lagen lange Zeit im Dunkeln. Erst seit einigen Jahren ist hier richtig Bewegung reingekommen.‘ Auch wenn vieles in der Forschung noch am Anfang steht, ist aus Sicht der Expertin in jedem Fall die Annahme widerlegt, dass der Cannabis-Wirkstoff bloß eine unspezifische Wirkung hat. ‚Dies war lange Zeit angenommen worden, weil neben Dronabinol noch zahlreiche andere Stoffe in der Hanfpflanze enthalten sind, deren Identifizierung früher nicht möglich war‘, erklärt sie.“ Mehr unter: https://www.welt.de/wissenschaft/medizin/article2645614/Aerzte-fordern-Cannabis-als-Medizin-zuzulassen.html;jsessionid=BB4DC3D79BC537FCD70C97B943ED210A#vote_2645637 (Quelle: Die Welt vom 29. Oktober 2008)…

Kanzlerin Angela Merkel zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten

…Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich bereits eingehend damit und wird am 15. Oktober 2008 eine öffentliche Anhörung dazu durchführen. Die Diskussion wird dann auf dieser Basis und unter Berücksichtigung des aktuellen Erkenntnisstandes fortgeführt. Neben der Verschreibung Dronabinol-haltiger Arzneimittel können schwerkranke Patienten in begründeten Fällen bereits heute beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Erlaubnis zum Erwerb anderer Cannabis-haltiger Produkte für eine medizinisch betreute Selbsttherapie beantragen. Damit hat die Bundesregierung eine legale Option eröffnet, die dem besonderen Versorgungsbedarf einzelner Patientinnen und Patienten Rechnung trägt.“ Die Fragen und die Antwort finden sich unter: https://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/17407#post_17842 (Quelle: Internetseite „Direkt zur Kanzlerin!“)…

Geldstrafe auf Bewährung für Patientin der Hanfapotheke

…mit Strafvorbehalt verhängt werden kann. Ein Freispruch durch Annahme eines rechtfertigenden Notstandes kam in dem Verfahren nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und des Schöffengerichts nicht in Betracht, weil die Angeklagte hätte nachdrücklich versuchen müssen, Dronabinol verschrieben zu bekommen. Sie hätte auch versuchen müssen, eine besondere Genehmigung der Bundesopiumstelle zu erhalten. Der Rechtsanwalt der Patientin, Dr. Oliver Tolmein, wies darauf hin, dass Kostenübernahmeanträge von den Krankenkassen sehr selten genehmigt würden. Außerdem dauerten solche Verfahren oft monatelang. Artikel im Hamburger Abendblatt: https://www.abendblatt.de/daten/2008/10/10/950293.html Hanfapotheke, die seit längerer Zeit nicht mehr erreichbar ist: (Quellen: Hamburger Abendblatt vom 10. Oktober 2008, persönliche Mitteilung Dr. Oliver Tolmein)…

Der medizinische Bedarf an Dronabinol bzw. Cannabis in Deutschland

…Cannabis im Allgemeinen nicht strafrechtlich verfolgt wird. Darüber hinaus besteht in Kanada für Ärzte die Möglichkeit zur Rezeptierung von Nabilon, Dronabinol und des Cannabisextraktes Sativex(r). In Oregon dürfen 19.646 Personen Cannabis für medizinische Zwecke besitzen (Stand: 1. Juli 2008). Dies entspricht bei einer Einwohnerzahl von 3,4 Millionen 0,58 % der Bevölkerung oder 5800 von 1 Million. Danach verwenden zwischen etwa 0,01 und 0,5 % der Bevölkerung Cannabis aus medizinischen Gründen oder würden ihn verwenden, wenn dies möglich wäre, was für Deutschland 8000 bis 400.000 Patienten entspricht. Die vollständige Stellungnahme sowie die Quellen zu den quantitativen Angaben finden sich unter: https://www.cannabis-med.org/german/erklaerung_2008.pdf…

Medienpreis für Artikel „Der Hanfkampf“ im Tagesspiegel

…journalistische Arbeiten zum Thema: „Die Apotheke in der Gesellschaft“ vergeben. Zusätzlich verlieh die EXPOPHARM in diesem Jahr einen Sonderpreis für eine besonders gelungene multimediale Aktion zur Förderung der Prävention. Den EXPOPHARM Medienpreis in der Kategorie „Apotheke und Politik“ erhielt der Journalist Steffen Kraft für seinen Artikel „Der Hanfkampf“, der in der Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ veröffentlicht wurde. Kraft beschäftigt sich darin mit den gesellschaftspolitischen und rechtlichen Problemen, vor denen Patienten stehen, die aus medizinischen Gründen Cannabisprodukte benötigen. Im Mittelpunkt des Artikels stand das Schicksal dreier ACM-Mitglieder. Mehr unter: https://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art705,2411927 (Quellen: Persönliche Mitteilung von Steffen Kraft, ots vom 20. September 2008)…

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