Modedroge Spice enthält ein synthetisches Cannabinoid
…im Internet und in Geschäften für Wasserpfeifen, sogenannten Headshops, legal erhältlich, sagte Rottmann. Sie gelte als ein Produkt wie Räucherstäbchen und sei laut Etikette nicht zum Rauchen geeignet. Dennoch werde sie vorwiegend von jungen Erwachsenen als „Joint“ geraucht. Bisher sei nicht bekannt gewesen, welche Substanz den Rausch auslöse. Daher falle die Räuchermischung weder unter das Betäubungsmittel- noch unter das Arzneimittelgesetz. Rottmann betonte, dass aufgrund der neuen Erkenntnis über die Zusammensetzung die Bundesdrogenbeauftragte und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte das Mittel JWH-018 und „Spice“ als Arzneimittel einstufen könnten.“ Mehr unter: https://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,596518,00.html (Quellen: Kölner Stadtanzeiger vom 15. Dezember 2008, Der Spiegel)…