Presseschau: Früher Marihuana-Konsum nicht verantwortlich für spätere Gesundheitsprobleme (Medizin aktuell)

…Marihuana rauchten während der Adoleszenz (11%) Teilnehmer, die nur Marihuana rauchten während der Adoleszenz und dies auch weiterhin tun (21%). Die Studie ergab, dass bei den vier Gruppen bezüglich der Bewertung der physischen und psychischen Gesundheit die Fragen nicht signifikant unterschiedlich waren. Die Forscher zogen die Schlussfolgerung, dass kein Unterschied in den Ergebnissen aufgrund der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit existieren würde. Dr. Bechtold bezeichnet das Ergebnis als wenig überraschend in Relation zu früheren Studien und der traditionellen Warnungen über die chronische Anwendung des Medikaments. Allerdings hat die Studie ihre Grenzen. Die erste ist die Probandengruppe, die nur auf Männer…

Von Arzt zu Arzt

…achten ist, damit Ihr zeitlicher Aufwand überschaubar bleibt, wenn Sie einen Patienten entsprechend behandeln möchten (Länge des Films: 20 Minuten). https://youtu.be/Je9SQx_0ibE ACM-Magazin Artikel im Deutschen Ärzteblatt Anleitung der ACM zum Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis bei der Bundesopiumstelle Formulare des BfArM/der Bundesopiumstelle für die Antragstellung Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat eine interne Mailingliste für Ärzte, die mit Cannabis und Cannabinoiden behandeln oder behandeln möchten, eingerichtet. Auf diese Weise können mit dem Thema erfahrene Ärzte Neulinge auf diesem Gebiet beraten und Fragen gestellt werden, die vielleicht auch andere interessieren. Bitte nehmen Sie mich in Ihre interne Mailingliste für Ärzte auf. [mc4wp_form]…

ACM wählt neuen Vorstand und gründet Regionalgruppen

…lokaler Aktivitäten erleichtert. Durch entsprechende, nach Bundesländern aufgeschlüsselte E-Mail-Verteiler soll die Bildung weiterer Regionalgruppen erleichtert werden. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Erfahrung der Piratenpartei bei der Kombination von internen Mailinglisten und Foren zum Austausch von Informationen zwischen Mitgliedern für eine Umsetzung für die Zwecke des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) prüft und in Absprache mit dem Vorstand gegebenenfalls umsetzt. Es soll zusätzliches Informationsmaterial für die Öffentlichkeit erstellt werden, darunter zwei Filme, die sich mit praktischen Fragen eines Antrags auf einer Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle nach Paragraph 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz befassen sollen. Ein Film soll…

Presseschau: Wann das Kiffen erlaubt ist (Berliner Morgenpost)

…Ausnahmegenehmigung. Was jetzt zu einer dreiseitigen internen Mitarbeiterinformation für Polizisten führte. Darin heißt es: nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bedarf es grundsätzlich einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für den Umgang mit Betäubungsmitteln. Ausnahmsweise kann diese Erlaubnis zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilt werden. „öffentlicher Zweck“ Laut Rechtsprechung ist die medizinische Versorgung der Bevölkerung ein „öffentlicher Zweck“. Trifft nun ein Polizist auf einen Kiffer, muss dieser seine Erlaubnis vorlegen. Inhalt: Name, BtM-Nummer, betreuender Arzt, Benennung des BtM-Verkehrs (Erwerb), betroffener Stoff, Bezugsquelle (Apotheke) und die Auflagen. Bei Fragen kann der Beamte zu Bürodienstzeiten beim Bundesinstitut…

Drogenreferat der Stadt Frankfurt gründet Beratungsstelle für medizinische Nutzung von Cannabis

…lassen. Das Drogenreferat baut das bestehende Angebot einer Ombudsstelle aus, um diese neue Fachberatung in Frankfurt als Pilotprojekt anzubieten. Ein erfahrener Mediziner sowie ein Rechtsanwalt werden im Rahmen des Projekts über die Indikationsstellung, Risiken und Nebenwirkungen informieren und mit den Ratsuchenden Fragen zum Genehmigungsverfahren erörtern, um Cannabis als Medikament zu erhalten. Neben der Beratung und Information von Patienten sollen mit diesem Pilotprojekt auch mögliche Probleme der Betroffenen sowie der Bedarf für ein solches Angebot dokumentiert werden. Nach einer Einführung durch Stadträtin Rosemarie Heilig stellen die Projektdurchführenden Michael Schmidt, Facharzt für Allgemeinmedizin, und Markus Cronjäger, Rechtsanwalt, das Projekt kurz vor.“ Die…

Mitgliederversammlung der ACM am 18. Juli

…Die ACM ist zudem weltweit einmalig durch die Integration und Kooperation von Ärzten, Apothekern, Patienten und anderen Unterstützern in einem Verein, um die Vereinsziele möglichst optimal durch sachverständige Information, publizistische, juristische, politische und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu erreichen. Vortrag zu Cannabidiol (CBD) Von 14:30 bis etwa 15:30 Uhr gibt es einen öffentlichen Vortrag von Dr. Grotenhermen zum therapeutischen Potenzial von Cannabidiol mit ausreichend Raum für Fragen und Diskussion. Reggae im Hanf-Feld ab 18:00 Uhr. Nachmittags ab 14:00 Uhr Rahmenprogramm. Die Junge Kultur Steinheim e.V. veranstaltet zusammen mit anderen Initiativen am Lipper Tor in Steinheim eine Musik- und Informationsveranstaltung zum Thema Hanf….

Presseschau: Cannabis – Gefahr in Tüten (RP-Online.de)

…Herzmuskel durch Gifte massiv erweitert, und auch hierbei können Herzrhythmusstörungen auftreten. Zugleich ist Cannabis aber ein sehr wirksames Medikament. Der Cannabis-Hauptwirkstoff ist etwa bei Multipler Sklerose krampflösend. Er kann neuropathische Schmerzen (schmerzhafte Nervenschädigungen) deutlich lindern. Bei HIV- und Krebspatienten wirkt THC sowohl appetitanregend als auch entzündungshemmend. Cannabis wirkt aber auch bei Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen. Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, schreibt Cannabis-Medikamenten kein erhöhtes Suchtpotenzial zu. Bei chronisch Kranken hält Gaßmann Cannabis für erwägenswert, da der gesundheitliche Nutzen überwiege. Zur medizinischen Schmerztherapie darf auch heute schon Cannabis eingesetzt werden. Es muss aber vom Arzt verschrieben werden.

Illegale Beschlagnahmung von Cannabisblüten aus der Apotheke im Rahmen einer Hausdurchsuchung

…zurück erhält. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Vorstandes der ACM Dr. F. Grotenhermen Vorstandsvorsitzender Nachrichtlich Thomas Keilwerth … Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – Bundesopiumstelle – Dr. Peter Cremer-Schaeffer Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags Prof. Dr. Edgar Franke, Vorsitzender Platz der Republik 1 11011 Berlin Anlagen – Erlaubnis nach §3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für Herrn Thomas Keilwerth. – Grotenhermen F, Müller-Vahl K. Das therapeutische Potenzial von Cannabis und Cannabinoi¬den. Dtsch Arztebl 2012; 109(29-30):495-501. – Grotenhermen F. Der Stand der medizinischen Versorgung mit Cannabis und Cannabinoiden in…

Arzt informiert im Auftrag seines Patienten die Staatsanwaltschaft über dessen Eigenanbau von Cannabis

…gegen das Gesetz verstößt oder nicht. Eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung der Cannabisblüten und damit ein Abbruch der ärztlich begleitenden Selbsttherapie wäre sicherlich ein schwerer Eingriff in die gesundheitliche Situation meines Patienten. Ich würde sie aus ärztlicher Sicht und auch im Sinne der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberlandesgerichts Karlsruhe sowie in Kenntnis seiner schweren Erkrankungen als Körperverletzung bzw. als Verletzung des Schutzbereichs des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit betrachten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. F. Grotenhermen Nachrichtlich Frank-Josef Ackerman (…) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – Bundesopiumstelle – Dr. Peter Cremer-Schaeffer Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175…

Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zu möglichen Sanktionen von Ärzten bei der Verschreibung von Cannabis-basierten Medikamenten

…berechnete Arznei-, Hilfs- oder Heilmittelbudget signifikant überschritten hat. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz hat am 8. Februar 2017 eine Schriftliche Frage im Januar 2017 von Frank Tempel (Die Linke) zu Fragen möglicher Regresse beantwortet. „Sehr geehrter Herr Kollege, Ihre o. a. Frage beantworte ich wie folgt Frage Nr. 1/268: Inwiefern unterliegen Cannabis-Verordnungen nach dem neuen § 31. Absatz 6 SGB V zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung Wirtschaftlichkeitsprüfungen gem. §§ 106 ff. SGB V, und inwiefern haben Ärztinnen und Ärzte nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Cannabis-Verordnung entsprechende Sanktionen zu befürchten, wenn die in § 31 Absatz 6 SGB genannten…

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