Antwort von Andrea Nahles, Fraktionsvorsitzende der SPD im Deutschen Bundestag auf das Schreiben des SCM

…in der Partei haben, die wir noch überzeugen müssen. Für mich ist klar: Weder geben wir die SPD auf, wenn wir mit der Union eine Regierung bilden. Noch versperrt uns das den Weg zur Erneuerung, die wir dringend brauchen. Ob wir es schaffen, uns zu erneuern und unser programmatisches Profil zu schärfen, hängt ausschließlich von uns selbst ab. Dass dabei auch Fragen der Cannabispolitik eine Rolle spielen werden, ist klar. Gerne werde ich versuchen, mich in Ihrem Sinne für die Sache einzusetzen, auch wenn ich weiß, dass das mit der Union ein hartes Stück Arbeit wird. Beste Grüße, Andrea Nahles“…

Presseschau: Cannabistik-Vorlesung fällt aus (Doccheck News)

…nicht mehr als bei Opiatverschreibungen.“ Einer seiner Patienten mit Cluster-Kopfschmerzen sei durch Cannabis praktisch beschwerdefrei. Ärzte seien aber nicht nur in Bezug auf die Anwendungsmöglichkeiten, sondern auch bei Erstattungsfragen unsicher und scheuten deshalb vor der Verordnung zurück. Laut Verordnungsermächtigung müssen die Krankenkassen eine Cannabis-Verschreibung erstatten, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, die Standardbehandlung nicht geholfen hat, oder nicht angewendet werden kann und Aussicht auf Besserung von Krankheit oder Symptomen durch die Cannabis-Therapie besteht. „Sie tun es aber trotzdem nicht immer‟, sagt Grotenhermen. Selbst Patienten, die vorher eine der seltenen Ausnahmegenehmigungen durch das BfArM hatten, bekämen heute nicht automatisch eine Kostenerstattung. Zudem…

Neue Informationsquellen zum Thema Cannabis als Medizin

Leafly: Ein neues Wissensportal zu Cannabis als Medizin. Besser leben mit Cannabis: Eine neue Webseite von Max Plenert. Handreichung zu Cannabis als Medizin von Rechstanwalt Dr. Oliver Tolmein: Die Krankenkassen wehren sich dagegen Cannabis als Medizin zu bezahlen. Die Patienten müssen sich gegen die Kassen wehren. Die Chancen stehen nicht so schlecht. Erstattungsfähigkeit von Cannabis: Fragen und Antworten, Probleme und Hinweise: Informationen auf der Webseite von Frank Tempel (Die Linke)….

Die Erfahrung einer Ärztin mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die ACM und meine Praxis erhalten laufend Rückmeldungen von Ärzten und Patienten über ihre Erfahrungen mit dem neuen Gesetz. Meistens sind es nur Einzelerfahrungen. Ich möchte hier einen Auszug aus der E-Mail der Leiterin einer Schmerzambulanz vorstellen. Dieser Brief bestätigt den bisherigen Eindruck, dass sich die Krankenkassen vielfach nicht an die rechtlichen Vorgaben halten und die Ärzte damit mürbe gemacht werden könnten. „(…)Ich habe jetzt für ca. 10 meiner Patienten in meiner Schmerzambulanz am Krankenhaus XY versucht, Cannabis für die Verschreibung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen. Trotz ausführlicher Beantwortung des standardisierten Fragenkatalogs der Antragsformulare einzelner Krankenkassen ist für so…

Presseschau: Steigende Nachfrage in Apotheken (WAZ)

…Bereits seit einigen Jahren gibt er schwer kranken Patienten, die austherapiert sind, Cannabis-Arzneimittel heraus. „Bereits vorher war es Patienten mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, die es aber selbst zahlen mussten“, erklärt der Apotheker, der die Blüten aus Holland bezieht. „Im Moment ist die Nachfrage hoch, ein-, zweimal in der Woche fragen Kunden danach.“ Die Kosten für die Therapie tragen die gesetzlichen Krankenkassen. „Das Gramm kostet etwa 20 EURo wenn man es privat bezahlt.“ Die meisten seien schwer krank, etwa Krebs-Patienten in Chemotherapie, die starke Schmerzen haben. Ausgegeben werden die Blüten der Pflanze, ganz oder zermahlen, je nachdem welche Dosierung und Darreichungsform der…

Presseschau: Cannabis auf Rezept (Barmer Ersatzkasse)

…und geht es der BARMER zunächst nicht um formale Gründe, sondern um die beiden zentralen Fragen: 1. Kann das gewünschte Cannabispräparat dem Versicherten tatsächlich helfen? 2. Gibt es eine besser wirksame Alternative? Ob das Medikament bei einer Erkrankung helfen kann, wird durch wissenschaftliche Studien belegt. Damit soll der Nutzen eines Arzneimittels nachgewiesen werden. Die Qualität solcher Untersuchungen kann aber sehr unterschiedlich sein. Methodische Irrtümer verfälschen das Ergebnis und verleiten zu einer Annahme, die sich dann in der medizinischen Versorgung nicht bestätigen lässt. Daher hinterfragt die BARMER die Studienergebnisse zum Schutz der Versicherten noch einmal kritisch. Wurde die Studie sorgfältig geplant,…

Arztfragebogen mit Ausfüllhinweisen

…im Gesetz, muss keine „lebensbedrohliche oder vorhersehbar tödlich verlaufende“, sondern eine „schwerwiegende“ Erkrankung (siehe § 31 Abs. 6 SGB V im 6. Absatz) vorliegen. Das Prinzip, das es auf die fachliche Einschätzung des Arztes ankommt, dürfte jedoch auf die Kostenübernahme einer Therapie mit Cannabis und cannabisbasierten Medikamenten anzuwenden sein. Der folgende Musterfragebogen kann hier heruntergeladen werden. Dort findet sich auch ein Musterschreiben zur Antragstellung für Patienten. Patienten sollten den Antrag auf Kostenübernahme selbst stellen und bereits verfügbare ärztliche Unterlagen beifügen. Dann kommt im Allgemeinen ein Schreiben der Krankenkasse mit einem Fragenbogen des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), der mit dem…

Der Weg zu Cannabis als Medizin

…Arzt entsprechend informieren können. 2. Arztbesuch Fragen Sie Ihren Arzt, ob er grundsätzlich bereit ist, Ihnen cannabisbasierte Medikamente oder Cannabisblüten zu verschreiben. Bieten Sie ihm an, ihm alle Informationen zu liefern, die es ihm erleichtern, eine Verschreibung vorzunehmen und eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen. 3. Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse Hier findet sich ein Fragebogen der AOK zur Entscheidung über die Kostenübernahme. Bei Frage 9 sollten Sie schreiben, dass der Gesetzgeber an die Kostenübernahme nicht die Voraussetzung gestellt hat, dass es zur Erkrankung bzw. Symptomatik, um die es im konkreten Fall geht, Studien gibt. Die Kostenübernahme wurde…

Presseschau: Yes, we Can(nabis) (Spiegel Online)

…hat, ist völlig frei von solchen. Beim medizinischen Einsatz von Cannabis geschieht es zudem sehr selten, dass Patienten abhängig werden. Im Vergleich zu starken Opioiden ist Cannabis tatsächlich die harmlosere Alternative. Noch wissen wir zu wenig über den Nutzen und die Risiken des medizinischen Einsatzes von Cannabis. Das soll sich ändern: Ärzte, die Cannabis verschreiben, übermitteln ihre Informationen zu Diagnose, verordneter Dosis und Nebenwirkungen in anonymisierter Form ans Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Mithilfe dieser Daten werden sich einige Fragen zum Cannabis-Einsatz hoffentlich bald genauer beantworten lassen. Das neue Gesetz hilft also nicht nur den Patienten, sondern auch der Forschung….

Bundesgesundheitsministerium zu Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung, Richtgrößen für Arzneimitteln und möglichen Regressen aufgrund der Verschreibung von Cannabis und Cannabinoiden

…bzw. der Vertragsärztin auch eine Sicherheit hinsichtlich der Kostenübernahme durch die GKV.“ Weiterhin gelte der Grundsatz „Beratung vor Regress“. Hier die vollständige Antwort. „Sehr geehrter Herr Elsner, Ihre Fragen beantworte ich für das Bundesministerium für Gesundheit zusammenfassend wie folgt: Das vom Deutschen Bundestag am 19. Januar 2017 beschlossene Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften regelt unter anderem den Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form getrockneter Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon in § 31 Absatz 6 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Das Gesetz bedarf noch der abschließenden

Translate »