Presseschau: Wann das Kiffen erlaubt ist (Berliner Morgenpost)
Nach einem konkreten Ereignis, bei dem einem Erlaubnisinhaber für die medizinische Verwendung von Cannabisblüten der Konsum durch Berliner Polizeibeamte untersagt wurde, hat die Berliner Polizei einen Leitfaden für Polizisten herausgegeben. Am 14. Mai dieses Jahres zündete sich ein Patient im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Namen „2. Großer Solidaritäts-Kiff im Görlitzer Park“ vor den Augen der eingesetzten Polizeikräfte einen Joint an. Darauf von den Ordnungshütern angesprochen, berief sich der Betroffene auf eine medizinische Ausnahmegenehmigung. Was jetzt zu einer dreiseitigen internen Mitarbeiterinformation für Polizisten führte. „Was soll ein Polizist tun, wenn ein Kiffer ein ärztliches Attest vorzeigt? Jetzt gibt es einen…