Ablehnung eines Antrags auf Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke: Gründe und Kommentare
…Rechtsauffassung sie folgt, und entsprechend aktiv werden. Im Widerspruchsbescheid wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung einer Cannabis-Agentur „vor dem Hintergrund des bestehenden Verkehrsverbots für Cannabis – auch nicht geboten“ ist und „im Übrigen gesetzgeberischen Handelns“ bedürfe (Seite 6 des Widerspruchsbescheids). Anders ausgedrückt: Cannabis ist auch für medizinische Zwecke verboten, weil Cannabis verboten ist, und so soll es auch bleiben. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber gestattet ist, Gesetze zu verändern – umso mehr, wenn höchstrichterlich Handlungsbedarf festgestellt wurde. Mehr unter: https://www.cannabis-med.org/nis/data/file/stellungnahme_2010.pdf (Quellen: Widerspruchsbescheid vom 10. August 2010, Pressemitteilung von Dr. Oliver Tolmein vom 18. August 2010)…