Deutscher Verkehrsgerichtstag zu Cannabis als Medizin und Fahreignung
Empfehlungen des Arbeitskreises Cannabiskonsum und Fahreignung – Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass die erstmalig im Straßenverkehr auffällig gewordene, gelegentliche Cannabiskonsument nicht ohne Weiteres als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird, sondern lediglich Zweifel an seiner Fahreignung auslöst, die er mittels einer MPU ausräumen kann