Hausdurchsuchung bei einem Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis aus der Apotheke
…dieser Erkrankung sind mit den zur Verfügung stehenden therapeutischen Möglichkeiten nicht oder nicht ausreichend behandelbar. – Die Verwendung von Cannabis-Produkten muss die Krankheitssymptome tatsächlich lindern. In der Presseerklärung heißt es: „Dabei sei für die Annahme einer solchen Eignung zwar nicht erforderlich, dass dieses Mittel die Gefahrenlage sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließe, vielmehr reiche es aus, dass die erfolgreiche Abwendung des Schadens nicht ganz unwahrscheinlich sei.“ Die vollständige Presseerklärung des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit dem Titel „Einnahme von Cannabis zur medikamentösen Behandlung kann aus Notstandsgesichtspunkten gerechtfertigt sein“ kann von der Webseite der IACM als PDF-Datei heruntergeladen werden: https://www.cannabis-med.org/german/germany/olg_karlsruhe.pdf (Quelle: Persönliche Mitteilung)…