Cannabis-Ausweis

…die Kopie des Rezeptes sollten Sie zusammen mit dem Ausweis mit sich führen. Wir wünschen Ihnen, dass Ihnen der Ausweis im Alltag nützen wird. Druck- und Versandkosten Der Cannabis-Ausweis der ACM wird immer beliebter. Das freut uns. Der Ausweis hat den unschlagbaren Vorteil, dass von uns keine Daten des Empfängers gespeichert oder anderweitig verwendet werden. Allerdings entstehen uns aufgrund der kostenlosen Versendung durch die wachsende Anzahl der Bestellungen erhebliche wöchentliche Kosten für den Verein. In hohen Auflagen kostet uns ein Ausweis etwa 0,50 EUR Wir möchten Sie daher bitten, zusammen mit Ihrer Bestellung eine Spende an die ACM zu tätigen,…

ACM-Mitteilungen vom 19. März 2022

…gegen die Ukraine alles geht, um unnötiges Leid zu reduzieren. Nicht verpassen: Noch 2 Wochen bis zur nächsten kostenlosen CME-zertifizierten Online-Fortbildungsveranstaltung der ACM am Samstag, den 2. April. Wie immer haben wir die erfahrensten Experten aus den deutschen Sprachraum als Referent:innen gewinnen können. Viel Spaß beim Lesen! Franjo Grotenhermen Inhalt Presseschau: 5 Jahre Cannabis als Medizin: Patient:innen und Expert:innen drängen auf Verbesserungen (Pharma Relations) Presseschau: Quo vadis cannabinoidbasierte Fertigarzneimittel? Status Quo und Perspektiven (Krautinvest) Presseschau: Neuer Vertrag soll Versorgung von Patienten mit medizinischen Cannabinoiden vereinfachen (Ärzteblatt) Presseschau: Schmerzmediziner Dr. Johannes Horlemann: “Die Hälfte der Patienten bleibt auf der Strecke” (Krautinvest)…

ACM-Mitteilungen vom 15. April 2023

…für die Patienten dar. Die Sicherstellung angemessener qualitätssichernder Maßnahmen in der Wertschöpfungskette ist eine Obliegenheit des Herstellers von Arzneimitteln. Das ist im Falle der Rezepturarzneimittel die herstellende Apotheke. In dem Webinar werden die Anforderungen an Cannabisblüten im Detail dargestellt und Maßnahmen erläutert, wie in der Apotheke sichergestellt werden kann, dass nur Blüten bezogen werden, die den in Deutschland geltenden Anforderungen genügen. Referent: Professor Dr. Markus Veit Veranstalter: VCA (Verband der Cannabis versorgenden Apotheken) Anmeldung zum kostenlosen Webinar am Donnerstag, 20.4.2023 von 18:30 bis 20:00 Presseschau: Cannabis-Legalisierung: Bundesregierung plant Abgabevereine (Ärztezeitung) Am 12. April haben Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Landwirtschaftsminister…

ACM-Mitteilungen vom 11. Mai 2024

…im Stile eines kostenlosen Intensiv-Workshops für Ärztinnen und Ärzte mit maximaler Beteiligung der Teilnehmer:innen durchzuführen. Zeit: Samstag, 25. Mai 2024 von 14:00 Uhr bis etwa 18:30 Uhr Ort: Online als Zoom-Webinar Teilnahmegebühr: Nullkommanix Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich: Zum Webinar anmelden Referent:innen: Rechtsanwalt Professor Oliver Tolmein, Professorin Kirsten Müller-Vahl, Dr. Franjo Grotenhermen, Dr. Thorsten Tuschy und weitere Kolleginnen und Kollegen Programm: Das Programm besteht aus 3 Blöcken. 1. Block: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr: Einführung in die Cannabis-Therapie (Indikationsstellung, Auswahl geeigneter Medikamente, oral und/oder inhalativ, CBD und/oder THC, häufige Anfängerfehler, etc.) 2. Block: 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr: Rechtliche Fragen

Schwerstkranke erhalten nach einem Erlass der Bundesregierung künftig verbesserten Zugang zu neuen nicht zugelassenen Arzneimittelbehandlungen

…Behinderung führen würde oder lebensbedrohend ist. Es darf kein genehmigtes oder zugelassenes Arzneimittel für eine zufriedenstellende Behandlung zur Verfügung stehen. Für das zur Behandlung vorgesehene Arzneimittel müssen ausreichende Hinweise für seine Wirksamkeit und Sicherheit vorliegen. Ferner muss ein Antrag auf Genehmigung oder Zulassung gestellt sein oder eine genehmigte klinische Prüfung durchgeführt werden.“ Ob Medikamente auf Cannabisbasis bzw. Dronabinol (THC), die sich in der klinischen Forschung befinden, in ein solches Härtefallprogramm aufgenommen werden, ist bisher nicht bekannt. Die Pressemitteilung sowie der vollständige Erlass stehen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zum Download bereit: https://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/pm-10-07-07-nicht-zugelassene-arzneimittel.html (Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 7. Juli 2010)…

Satzung

Die Satzung der ACM ist in einer deutschsprachigen Fassung als pdf-Dateien verfügbar. ACM Bahnhofsallee 9 32839 Steinheim Telefon: 52 33 – 9 53 72 46 Kontakt: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) wurde am 12. April 1997 in Köln gegründet. Es ist ein gemeinnütziger Verein. In ihr haben sich Ärzte, Apotheker, Patienten, Juristen und andere Interessierte aus Deutschland, der Schweiz und Österreich organisiert. Sie tritt für verbesserte Möglichkeiten zur Nutzung von Cannabisprodukten für therapeutische Zwecke ein. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. ist Mitglied der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente. ACM-Mitteilungen Die ACM-Mitteilungen sind der Newsletter der ACM und…

Artikel im Deutschen Ärzteblatt zum therapeutischen Potenzial von Cannabis und Cannabinoiden

Am 23. Juli ist ein ausführlicher Artikel mit dem Titel Das therapeutische Potenzial von Cannabis und Cannabinoiden von Dr. Franjo Grotenhermen und Prof. Kirsten Müller-Vahl im Deutschen Ärztblatt erschienen. Auf der Internetseite des Deutschen Ärzteblatts kann eine pdf-Datei des Artikels in deutscher Sprache und demnächst auch eine pdf-Datei in englischer Sprache heruntergeladen werden. Das Deutsche Ärzteblatt wird wöchentlich an alle deutschen Ärzte verschickt. Zusammenfassung des Artikels: „Hintergrund: Seit der Entdeckung des endogenen Cannabinoid-Rezeptorsystems vor etwa 20 Jahren werden Medikamente auf Cannabisbasis intensiv erforscht. Im Jahr 2011 wurde in Deutschland erstmals ein Cannabisextrakt arzneimittelrechtlich zugelassen. Methode: Selektive Literaturrecherche Ergebnisse: Die klinischen…

Informationen zur Verschreibung von Sativex

…mit mittelschwerer bis schwerer Spastik indiziert, die mangelhaft auf andere Anti-Spastik-Medikamente angesprochen haben. Das Ansprechen des Patienten auf Sativex sollte nach vier Wochen Behandlung überprüft werden. Falls keine klinisch erhebliche Verbesserung von mit der Spastik in Verbindung stehenden Symptomen während dieses Anfangstherapieversuchs beobachtet wird, sollte die Behandlung beendet werden. In den klinischen Studien wurde dies als eine Mindestverbesserung von 20%von mit der Spastik in Verbindung stehenden Symptomen auf einer vom Patienten mitgeteilten Bewertungsskala von – 10 definiert (siehe Abschnitt 5.1). Der Nutzen der Langzeitbehandlung sollte in regelmäßigen Abständen neu bewertet werden.“ Mehr unter: https://www.cannabis-med.org/german/sativex.pdf (Quelle: Fachinformation für Sativex von Almirall)…

Krankenkassen betonen, dass die Erstattung der Behandlungskosten von Dronabinol keine Frage der Kosten ist

…ist definitiv keine Kostenfrage. Sehen Sie, wir bezahlen auch andere Mittel, die sehr teuer sind. Also gerade bei Krebs- oder Aidspatienten ist es nicht in erster Linie eine Frage des Preises, auf gar keinen Fall. Sondern es ist einfach der Verfahrensweg. Wir haben erstens einen Stoff, der nicht legal ist. Cannabis ist eine Droge, ist also nicht handelsfähig, weder für Ärzte noch für Krankenkassen und auch nicht für Patienten. Und auf der anderen Seite haben wir das Problem, dass der Stoff nicht als Arzneimittel zugelassen ist. Also, es ist definitiv keine Kostenfrage.“ Das Manuskript des Radiobeitrags findet sich unter: https://www.wdr5.de/fileadmin/user_upload/Sendungen/Leonardo/2008/11/Manuskripte/ms081125SchwerpunktCannabis.pdf

Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für den Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke geht in die nächste Phase

…medizinisch indizierten und verordneten Medikation nicht erforderlich und angezeigt ist. Die Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG kann mithin nicht unter Berufung auf § 5 Abs. 2 BtMG versagt werden.“ Das vollständige Gutachten ist auf der Internetseite der IACM verfügbar: https://www.cannabis-med.org/german/gutachten_boe_2010.pdf Der Schriftsatz von Dr. Tolmein vom 20. Mai macht sich diese Auffassung zu eigen. Die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis für den medizinischen Eigenbedarf „würde im Übrigen auch nicht gegen den Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates der Europäischen Union vom 25. Oktober 2004 verstoßen, denn in Artikel 2 Abs. 2 wird festgestellt, dass Handlungen nicht in den Anwendungsbereich dieses…

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