Liebe Leserin, lieber Leser,

wir haben kürzlich von der Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht berichtet. Es hat sich eine Vielzahl von Patienten gemeldet, die sich an einer solchen Beschwerde beteiligen wollen. Wir nehmen daher keine weiteren Interessenten auf. Das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde gilt für alle betroffenen Patienten und nicht nur für die, die an der Beschwerde teilgenommen haben. Es gibt aber mindestens einen Patienten, der auf eigene Faust selbst eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat. Jeder Bundesbürger darf eine solche Verfassungsbeschwerde einlegen. Er benötigt dazu keinen Anwalt. Hilfe bei einer Verfassungsbeschwerde können entsprechende kostenlose KI-Programme (Chat GPT, Claude) bieten. Gern können weitere Patienten eine solche Verfassungsbeschwerde einreichen.

Ich möchte Sie bitten, die Petition an den Deutschen Bundestag, die ich im Namen der ACM gestartet habe, zu unterstützen. Unterschriften können auf einem entsprechenden Unterschriftenblatt bis zum 30. Oktober 2026 gesammelt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Petition auch online auf die Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags gestellt werden, sodass weitere Online-Zeichnungen möglich sind.

Wir wollen aber zunächst die notwendigen 30.000 Unterschriften auf Papier sammeln. Dazu besteht die Möglichkeit, sich ein Unterschriftenblatt von unserer Webseite zur Petition herunterzuladen. Mit der Online-Sammlung beginnen wir zu einem späteren Zeitpunkt, da dann eine Frist von 6 Wochen beginnt, innerhalb derer das Quorum von 30.000 Unterschriften erreicht werden sollte. Wie sammeln Unterschriften daher vorher, damit wir das Quorum sicher erreichen und das Anliegen auch wirklich im Petitionsausschuss behandelt wird. Wenn Sie auf die ACM-Webseite gehen, sehen Sie gleich im oberen Menü den Aufruf zur Petition und weitere Informationen, darunter auch die Begründung der Petition. Wenn es Ihnen möglich ist, sammeln Sie bitte unter Freunden und in der Verwandtschaft Unterschriften und verbreiten auch das Unterschriftenblatt an andere Patienten. Es ist wichtig, dass die Namen und Adressen der Unterstützer gut lesbar sind, weil diese sonst wertlos sind. Unser Ziel: 3000 Listen mit jeweils 10 Unterschriften bis zum 30. Oktober 2026.

Das sollten wir schaffen!

Dr. Franjo Grotenhermen

Vorstandsvorsitzender

Petition 2026: Cannabis als Medizin

Die ACM hat das neue Gesetz zu Cannabisblüten zum Anlass für die 3. Petition zum Thema Cannabis als Medizin nach den Petitionen in den Jahren 2014 und 2018 genommen.

Der Text der Petition lautet: „Der Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz vom Juli 2026, das vielen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit einer Therapie mit medizinischen Cannabisblüten nimmt, wieder aufgehoben wird. Die Krankenkassen dürfen danach die Kosten dieser Medikamente nicht mehr erstatten. Viele Patienten sind verzweifelt, weil sie sich die Behandlung aus finanziellen Gründen privat nicht leisten können und daher gegenwärtig keine wirksame Therapie ihrer Erkrankung erhalten. Für viele Patienten ist eine Umstellung auf Cannabisextrakte keine gleichwertige Alternative."

In der Begründung heißt es:

„Am 30. Juli 2026 ist das Verbot der Kostenübernahme von Cannabisblüten als Teil des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat hatten sich kurzfristig auf das Gesetzespaket geeinigt, um Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erzielen. Das bedeutet, dass 65.000 Patientinnen und Patienten, deren Therapie mit medizinischen Cannabisblüten bisher von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wurde, seit dem 1. August 2026 nicht mehr erstattet wird. Auch viele, wenn nicht alle private Versicherer haben sich dieser Maßnahme angeschlossen...."

Weitere Informationen: Die Petition auf der ACM-Webseite

Presseschau: Initiative gegen die Streichung der Cannabiserstattung (Pharmazeutische Zeitung)

Es regt sich vielfältiger Widerstand gegen das Verbot der Kosten der Erstattung von Cannabisblüten durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Initiative gegen die Streichung der Cannabiserstattung

Im Zuge des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes wurde die Erstattung von Cannabisblüten durch Krankenkassen gänzlich gestrichen. Um auf die Folgen hinzuweisen, haben sich Unternehmen, Verbände und Patientenorganisationen zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Vonseiten der ABDA kommt indes grundsätzliche Kritik an der Teillegalisierung.

Ziel der Initiative »Versorgung sichern« ist es, die Medizinalcannabisversorgung auch für die Zukunft zu sichern. Hierfür haben sich Unternehmen, Verbände und Patientenorganisationen zusammengeschlossen. Die Folgen des Gesetzes zur Beitragssatzstabilisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) und die damit einhergehende Neuregelung der Kostenerstattung von Medizinalcannabisblüten und -extrakten hätten ein „Versorgungschaos" verursacht, meldet die Initiative.

Die Streichung der Kostenübernahme bringe Unsicherheiten für Betroffene mit sich. „Das hat zur Folge, dass Tausende Patient:innen, unter anderem mit schweren chronischen Schmerzen oder in der Palliativversorgung, aktuell verzweifelt sind, weil sie an für sie wichtige Medikamente nicht mehr herankommen", so die Initiative. Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker seien demnach zum Teil so verunsichert, dass sie die Behandlung und Versorgung mit Medizinalcannabis gestoppt haben.

Videobeitrag mit Stimmen aus Medizin und Branche

In einem Videobeitrag kommen Beteiligte zu Wort: Christiane Neubaur, die Geschäftsführerin des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken, wundert sich, inwiefern es sein kann, dass ärztlichem Personal gesetzlich vorgeschrieben werde, was zu verordnen sei.

»Man kann keinem eine Therapie vorenthalten, die dokumentiert zu einer Symptomverbesserung führt. Wenn man die Therapie abbricht, ist das meiner Meinung nach eine Körperverletzung«, sagt Daniel Huse, Facharzt für Anästhesiologie und osteopathische Medizin.

Insbesondere die Betroffenensicherheit sehen Expertinnen und Experten demnach gefährdet. Selbst die Umstellung auf Alternativmedikation kann laut Professor Sven Gottschling vom Zentrum für altersübergreifende Palliativmedizin für manche Betroffenen zum Tod führen. Zusätzlich befürchtet er, dass die Umstellung auf Fertigarzneien nicht das gewünschte Sparpotenzial mit sich bringe.

»Ich selbst habe sieben Jahre lang geklagt. Ich habe im März dieses Jahres meine Kostenübernahme zurückerhalten – für zwei, drei Monate. Und jetzt ist alles wieder Geschichte«, erzählt der Betroffene Rüdiger Klos-Neumann, der seit 32 Jahren unter Clusterkopfschmerzen leidet.

Preis fordert neues Verbot

Das Thema Cannabis spaltet auch die Apothekerschaft. ABDA-Präsident Thomas Preis sprach sich in der vergangenen Woche gegenüber der Rheinischen Post sogar für eine vollständige Rücknahme der Teillegalisierung aus. „Seit April 2024 ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein normales verschreibungspflichtiges Medikament«, so der ABDA-Präsident. Viele Menschen bekämen ohne persönlichen Arztkontakt ein Rezept. »Mit wenigen Klicks zur Beantwortung eines Fragebogens ist es sehr leicht, an eine Verordnung zu kommen", klagte Preis.

Preis geht davon aus, dass große Teile des zum Konsum genutzten Cannabis Bürgerinnen und Bürger mittlerweile über ärztliche Verordnungen erreichen. „Mit der Teillegalisierung sind die Importmengen für Medizinalcannabis nach Deutschland sprunghaft angestiegen – von etwa 73 Tonnen im Jahr 2024 auf rund 200 Tonnen im Jahr 2025", erklärte der ABDA-Präsident. „Politisch konsequent wäre deshalb, das Cannabisgesetz zurückzunehmen«, sagte Preis und verwies auf »erhebliche gesundheitliche Probleme", die bei dauerhaftem Konsum aufträten.

Presseschau: Haben Sie eine Vorstellung darüber, wie sehr schwerstkranke Menschen leiden müssen? Frage an Simone Borchardt (CDU) (Abgeordnetenwatch)

Ein Patient stellte auf Abgeordnetenwatch.de eine Frage an Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Gemäß ihrer Webseite „kämpft sie für eine Gesundheitspolitik, die in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt." Und in der Tat hat Frau Borchardt die Argumentation des Patienten durchaus ernst genommen und verspricht abschließend: „Sollten belastbare Daten zeigen, dass medizinisch notwendige Behandlungen verhindert werden oder höhere Ausgaben an anderer Stelle entstehen, muss die Regelung überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden." Das macht uns Hoffnung, dass die Politik hier einlenken könnte und hoffen für Argumente ist, wenn sich die katastrophalen Folgen des Gesetzes zeigen. Es zeigt auch, dass es erfolgreich sein kann, Mitglieder des Deutschen Bundestags aus dem eigenen Wahlkreis zu kontaktieren und über das Thema zu informieren.

Frage von Christoph B. vom 3. August 2026: „Haben Sie eine Vorstellung darüber, wie sehr schwerstkranke Menschen leiden müssen, weil CDU und SPD die Kostenerstattung für Cannabisblüten streichen mussten?"

„Sehr geehrte Frau Borchardt,

teilen Sie die Auffassung, dass Cannabis-basierte Fertigarzneimittel ohne Terpene und mit synthetischem THC die gleiche therapeutische Wirkung erzielen können wie Cannabisblüten? Betrachten Sie es nicht als problematisch, dass der Wirkungseintritt bei diesen Präparaten erst nach 90 Minuten einsetzt? Im Falle eines akuten Anfalls ist eine derart lange Wartezeit für mich als Betroffenen inakzeptabel. Aus meiner Perspektive als Patient erscheint die aktuelle Streichung völlig widersprüchlich, da die Kosten durch die Verwendung von Fertigarzneimitteln voraussichtlich steigen werden, da diese signifikant teurer sind als Medizinalcannabis in Blütenform."

Antwort vom 3. August 2026 von Simone Borchardt (CDU):

„Die von Ihnen angesprochene Regelung war Bestandteil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Bereits der Referentenentwurf sah vor, Cannabis in Form getrockneter Blüten aus dem besonderen Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V herauszunehmen. Erhalten bleiben die Ansprüche auf standardisierte Cannabisextrakte, zugelassene Fertigarzneimittel sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon. Die Bundesregierung erwartete dadurch Minderausgaben von rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027, ansteigend auf etwa 180 Millionen Euro im Jahr 2030.

Zum Zeitpunkt der ersten Beratungen war diese Entscheidung noch nicht gefallen. Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli ist die Neuregelung am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Cannabisblüten können seitdem nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.

Die Kritik von Patientenvertretungen, Ärzten und spezialisierten Apotheken war Gegenstand des Verfahrens. Am 22. Juni 2026 fand dazu eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Schriftliche Stellungnahmen, unter anderem des Bundes Deutscher Cannabis-Patienten und des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken, lagen den Abgeordneten vor. Die Einwände wurden damit in die Beratungen einbezogen. Die parlamentarische Mehrheit hat sich dennoch dafür entschieden, die vorgesehene Regelung beizubehalten.

Bei der wirtschaftlichen Bewertung bleibt aus meiner Sicht eine offene Frage. Der Gesetzentwurf beziffert die erwarteten Einsparungen, enthält aber keine gesondert ausgewiesene Berechnung möglicher Mehrkosten durch die Umstellung auf andere Arzneimittel. Auch Folgen gescheiterter oder medizinisch ungeeigneter Umstellungen werden dort nicht eigenständig quantifiziert. Deshalb lässt sich derzeit nicht abschließend feststellen, ob die veranschlagten Einsparungen tatsächlich vollständig eintreten werden.

Medizinisch notwendige Behandlungen schwerkranker Patienten dürfen nicht mit dem missbräuchlichen Bezug über Plattformen ohne ausreichenden Arztkontakt gleichgesetzt werden. Gegen solche Geschäftsmodelle muss der Gesetzgeber konsequent vorgehen. Daraus folgt jedoch nicht, dass Patienten mit einer langjährig ärztlich begleiteten Therapie unter einen allgemeinen Missbrauchsverdacht gestellt werden dürfen.

Zugleich ist nachvollziehbar, dass die gesetzliche Krankenversicherung bei Arzneimitteln auf überprüfbare Qualität und eine möglichst verlässliche Dosierung achtet. Der Gesetzgeber hat deshalb standardisierte Extrakte und bestimmte andere Cannabisarzneimittel weiterhin im Leistungsanspruch belassen. Ob diese Produkte in jedem einzelnen Behandlungsfall einen gleichwertigen Ersatz für Blüten darstellen, muss jedoch medizinisch beurteilt werden.

Die praktische Umsetzung muss nun eng beobachtet werden. Entscheidend wird sein, ob Patienten tatsächlich ohne Versorgungsbruch auf geeignete Therapieformen umgestellt werden können und ob die angenommenen Einsparungen nach Berücksichtigung der Folgekosten Bestand haben. Sollten belastbare Daten zeigen, dass medizinisch notwendige Behandlungen verhindert werden oder höhere Ausgaben an anderer Stelle entstehen, muss die Regelung überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden."

Presseschau: „Politik soll erfahren, was sie angerichtet hat"

Selten habe ich eine derartige Erschütterung unter vielen Patienten erlebt, wie nach Verabschiedung des Gesetzes zum Cannabisblüten-Erstattungsverbot. Das Gesetz verursacht auf der einen Seite vielfältige Not und kann auf der anderen Seite das selbst gesetzte Ziel, nämlich Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen, nicht erreichen, da eine Therapie mit den vorgeschlagenen Alternativen, insbesondere Fertigarzneimitteln wie Sativex und den nächst Exilby, erheblich teurer sind.

„Politik soll erfahren, was sie angerichtet hat" (Apotheke ADHOC)

Seit einem Monat können Cannabisblüten nicht mehr zu Lasten der Kasse verordnet werden. Zigtausende Patientinnen und Patienten stehen unversorgt da. Ein Bündnis aus Herstellern, Apothekern und Organisationen lässt die Betroffenen im Rahmen einer Kampagne zu Wort kommen.

„Versorgung sichern", lautet der Name der Initiative, in der sich Unternehmen, Verbände und Patientenorganisationen zusammengeschlossen haben. Gemeinsam will sie dafür einzustehen, dass die Versorgung mit Medizinalcannabis gesichert bleibt. Denn die im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) neu geregelte Kostenerstattung von Medizinalcannabisblüten und -extrakten hat nach ihrer Schilderung zu einem regelrechten „Versorgungschaos" geführt.

Tausende Patientinnen und Patienten, unter anderem mit schweren chronischen Schmerzen oder in der Palliativversorgung, seien aktuell verzweifelt, weil sie an für sie wichtige Medikamente nicht mehr herankämen. Ärzt:innen und Apotheker:innen seien unsicher und hätten die Behandlung und Versorgung mit Medizinalcannabis gestoppt.

In einem fünfminütigen Film schildern Patient:innen, teilweise auch Kinder und Jugendliche, Ärzt:innen, Apotheker:innen und Branchenvertreter:innen ihre Situation.

Hinter dem Projekt stehen Cannamedical, Four 20 Pharma, Sanity Group und Demecan sowie der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), Apotheke Lux99 und weitere Vertreterinnen und Vertreter aus Medizin, Pharmazie und Patientenversorgung.

Presseschau: Aus für Cannabis auf Rezept: Schmerzpatienten in Sorge (ZDF Heute)

Ich bekomme nicht jede Woche einen Anruf vom ZDF. Es hat mich daher sehr gefreut, dass sich da jemand umfassend über die Thematik informieren wollte, um einen Beitrag dazu abzufassen. Dieser Beitrag lässt erfreulicherweise an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.

Aus für Cannabis auf Rezept: Schmerzpatienten in Sorge

Die gesetzlichen Krankenkassen streichen die Kostenübernahme für medizinische Cannabisblüten. Ob dadurch wirklich Geld gespart wird, ist unklar. Patienten fürchten nun hohe Kosten.

Es blubbert und ein süßlicher Nebel zieht durch den Raum, als Bernd Vohwinkel an seinem Vaporisator zieht. Mit dem kleinen Gerät verdampft er Cannabisblüten, die er auf ärztliches Rezept bekommt. „Das ist mein richtiges Schmerzmittel, dadurch kann ich wieder am normalen Leben teilnehmen", sagt der 69-Jährige, der seit einem Unfall an chronischen Schmerzen in der Schulter leidet und noch dazu an der Augenkrankheit grüner Star.

Mit Cannabis erreicht er, was keine andere Behandlung geschafft hat: Er wird schmerzfrei.

Doch seit am 30. Juli das Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Milliarden-Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft getreten ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Cannabisblüten nicht mehr. Bernd Vohwinkel muss die Blüten jetzt selbst zahlen. „Ich habe Existenzängste. Wenn ich mir das jetzt ausrechne, das sind ja 1.500 Euro im Monat, wie soll ich denn die verdienen?" Bernd Vohwinkel, Patient

Immer mehr Cannabis-Verschreibungen

Etwa 65.000 Patienten in Deutschland bekamen bisher Cannabisblüten auf Krankenkassen-Rezept, so Daten der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin". Dafür galten strenge Vorgaben: Nur Patienten, die schwer krank waren und bei denen andere Therapien wirkungslos waren, hatten einen Anspruch auf Kostenübernahme.

Diese Regeln galten seit 2017. Seitdem sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für medizinisches Cannabis von Jahr zu Jahr gestiegen, auf zuletzt gut 103 Millionen Euro, so Daten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Krankenkassen bemängeln fehlende Studien

Der Spitzenverband befürwortet die Gesetzesänderung in einer Stellungnahme an ZDFheute. „Aus Gründen der weiterhin fehlenden Evidenz und der Arzneimitteltherapiesicherheit" sei es besser, cannabishaltige Arzneimittel, statt Blüten zu verordnen. Auch die AOK schreibt, es gebe nicht ausreichend Belege für die medizinische Wirksamkeit von Cannabis bei bestimmten Krankheiten.

Die Neurologin Kirsten Müller-Vahl forscht dazu seit Jahren an der Medizinischen Hochschule Hannover. „Es gibt sehr wenige Studien zu Medizinal-Cannabisblüten", sagt sie. „Das hat vielfältige Gründe, unter anderem, dass das nicht patentierbar ist." Für einige Erkrankungen ist die Wirksamkeit von Cannabisblüten aber belegt, darunter chronische Schmerzen und Spastiken. In jedem Fall sei die Behandlung sicher, so Kirsten Müller-Vahl: „Wir reden nicht vom Rauchen von Joints, sondern der Inhalation mit Vaporisatoren. Das ist sehr gut steuerbar, weil die Wirkung sehr schnell eintritt und damit ist wirklich eine gute, präzise medikamentöse Behandlung möglich" (Kirsten Müller-Vahl, Medizinische Hochschule Hannover).

Zweifel an Einsparungen: Auch Alternativen sind teuer

Medikamente, die Cannabis-Wirkstoffe enthalten, werden weiterhin von den Krankenkassen bezahlt. Doch Mediziner sehen darin keine Alternative:

  1. Diese Präparate wirkten anders und seien nur für wenige Krankheitsbilder zugelassen. Und
  2. sie seien teurer als Cannabisblüten.

Kirsten Müller-Vahl glaubt daher nicht, dass mit der Gesetzesänderung Kosten gespart werden können – im Gegenteil. „Wir müssen die Patienten umstellen auf andere Produkte und zum Teil ist das teurer", sagt sie. Auch die Krankenkassen, die das Ende der Cannabis-Blüten befürworten, gehen von eher geringen Einsparungen aus.

Eigenanbau oft keine Alternative

Cannabis für die eigene Behandlung selbst anzubauen, ist für Betroffene meist keine Alternative. Dafür brauchen sie viel zu große Mengen, außerdem ist die Qualität und Menge der Wirkstoffe bei selbstgezogenen Blüten sehr unterschiedlich.

Schmerzpatient Bernd Vohwinkel bereitet deshalb nun eine Klage vor dem Sozialgericht gegen die Gesetzesänderung vor. „Inhuman" sei sie, und treffe diejenigen, die ohnehin schon gesundheitlich schwach seien. Bernd Vohwinkel hofft, dass das Gericht ihm Recht gibt.

Presseschau: Verwaltungsgericht Karlsruhe kippt vier Zusatzauflagen für Cannabis-Anbauvereinigung

Mittlerweile nimmt die Zahl der Cannabis-Anbauvereinigungen auch in den südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg zu. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe darauf hingewiesen, dass die Auflagen eine ausreichende Rechtsgrundlage haben müssen und die Behörden keine willkürlichen Anforderungen stellen.

Presseschau: Cannabis bei PTBS: THC lindert Albträume (PTA)

Es ist bekannt, dass viele Patienten mit Angststörungen und insbesondere auch posttraumatische Belastungsstörung von THC-reichen Cannabispräparaten profitieren. Das hat nun auch eine große klinische Studie gezeigt.

Cannabis bei PTBS: THC lindert Albträume

Cannabis bei PTBS könnte traumatisierten Menschen den Schlaf zurückgeben: Eine Charité-Studie zeigt, dass THC-Tropfen Albträume deutlich lindern – bei über einem Drittel verschwanden sie sogar ganz. Was hinter der Wirkung steckt und was PTA dazu wissen sollten.

Nach traumatischen Erfahrungen wie Gewalttaten, sexuellen Übergriffen oder Kriegserfahrungen können Menschen eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entwickeln. Die Erkrankung zwingt Betroffene dazu, das Erlebte im Schlaf immer wieder zu durchleben – so eindringlich, als geschehe es erneut. Nächte voller Panik und Albträume gehören dazu: Menschen mit einer PTBS leiden oft unter extremen Schlafstörungen. Einer aktuellen Studie zufolge könnte Cannabis bei PTBS dabei helfen, wieder besser zu schlafen.

Die Untersuchungen wurden an der Berliner Charité initiiert und federführend durchgeführt. Stefan Röpke, der an der dortigen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Traumafolgestörungen erforscht, nutzte für die Studie zusammen mit seinem Team sowie Partnern einen zentralen Wirkstoff der Hanfpflanze, nämlich Tetrahydrocannabinol, kurz THC.

Das Ergebnis der Studie mit 171 Teilnehmenden ist deutlich: Bei mehr als der Hälfte derjenigen, die THC erhielten, zeigte die Behandlung Wirkung, bei über einem Drittel verschwanden die Albträume während des Studienzeitraums sogar vollständig. Veröffentlicht wurden die Befunde zu Cannabis bei PTBS im Fachjournal „Nature Medicine".

THC im Körper: So wirkt Cannabis

THC ist nicht nur berauschend, sondern den Forschenden zufolge im Körper auch für die Regulation von Schlaf, Stress und die Verarbeitung von emotionalen Erinnerungen mit zuständig. Genau hier setzt die Idee an, Cannabis bei PTBS therapeutisch zu nutzen. Röpke erläutert:

„Es gibt Hinweise darauf, dass THC im REM-Schlaf, den intensiven Traumphasen, in denen das Gehirn Erlebnisse verarbeitet und Emotionen reguliert, die Traumaktivität abschwächt und damit nächtliche Stressreaktionen mildert"

Wer an einer PTBS erkrankt ist, dessen Gehirn ist nicht in der Lage, extreme Erlebnisse angemessen zu verarbeiten. Traumatische Erinnerungen werden auf eine Weise gespeichert, die Betroffenen keine bewusste Kontrolle darüber lässt – sie brechen ungefiltert hervor, tagsüber wie nachts.

Im Schlaf mündet das in intensive Albträume, aus denen Betroffene häufig in Panik erwachen.

Cannabis bei Schlafstörungen

Bei der Behandlung einer PTBS kommen laut der Charité bislang vor allem Antidepressiva und Blutdruckmittel zum Einsatz, die jedoch nur begrenzt wirksam sind und speziell gegen die Albträume kaum helfen. Ein spezifisch zugelassenes Medikament für traumabedingte Albträume fehlt demnach in Deutschland bis heute.

Die Autor*innen der Studie schreiben, dass viele Menschen mit PTBS schon länger Cannabis konsumieren, als Selbstmedikation. Dadurch könnten sie eigenen Angaben zufolge Angstgefühle verringern, sich entspannen und den Schlaf verbessern. Wer Cannabis eigenständig gegen Schlafstörungen einsetzt, tut das oft schon seit Jahrzehnten.

Dieser Konsum im Alltag brachte die Forschung auf die Idee, die Cannabis-Wirkstoffe systematisch zu untersuchen – so entstand die Studie zu Cannabis bei PTBS.

THC-Tropfen im Test: So lief die Charité-Studie

Für die Studie nutzten die Forschenden Dronabinol, ein direkt aus der Hanfpflanze gewonnenes THC in Tropfenform. Die Hälfte der Teilnehmenden erhielt zehn Wochen lang täglich 2,5 bis 15 Milligramm (mg) – je nach Wirkung individuell dosiert. Die andere Hälfte erhielt ein optisch identisches, ebenfalls nach Cannabis schmeckendes Placebo. Weder die Behandelnden noch die Teilnehmenden wussten, wer welches Präparat einnahm.

Die Auswertung zeigte einen deutlichen Unterschied zwischen den Gruppen: In der Dronabinol-Gruppe sank die Albtraumlast auf einer achtstufigen Skala im Schnitt um 3,7 Punkte, in der Placebogruppe lediglich um 2,2 Punkte. „Insgesamt nahmen rund fünf von sechs Patientinnen und Patienten in der Dronabinol-Gruppe ihren Gesundheitszustand subjektiv als deutlich verbessert wahr", sagt Röpke. Damit bringt Cannabis bei PTBS in dieser Untersuchung einen messbaren Nutzen.

Unabhängige Einschätzung zur Studie

Kirsten Müller-Vahl, Oberärztin der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie an der Medizinischen Hochschule Hannover, die an der Studie nicht beteiligt war, hält diese für „gut angelegt". Löblich sei auch, dass das Studiendesign bereits zuvor publiziert wurde, und dass die Charité die Untersuchung selbst bezahlt habe, also keine Gelder aus der Pharmaindustrie dafür nahm.

Wichtig sei außerdem, dass man auf theoretischer Ebene gut erklären könne, wieso eine Therapie mit THC sinnvoll sein könne, führt Müller-Vahl weiter aus.

Denn auch im Körper gebe es ein endogenes Cannabinoid-System, das unter anderem bei Angstauslöschung und bei Schlaf eine Rolle spiele. Das stützt die Überlegung, Cannabis bei PTBS gezielt einzusetzen.

THC: Nebenwirkungen bei PTBS

Schwerwiegende Nebenwirkungen traten während der Studie nicht auf. Leichtere bis mittelschwere Begleiterscheinungen wie Schwindel, Kopfschmerzen oder Appetitsteigerung wurden hingegen häufiger registriert. Entzugserscheinungen nach dem Absetzen des Präparats konnten die Forschenden nicht feststellen.

Nun wollen die Forschenden herausfinden, ob die Cannabis-Tropfen auch langfristig eingenommen werden können. Möglich sei, dass sich auf Dauer ein Gewöhnungseffekt einstellt und die Wirksamkeit nachlässt. Weitere Studien könnten sich auch damit beschäftigen, ob die Tropfen denjenigen Menschen helfen, die aus anderen Gründen häufig Albträume haben, erklärte Röpke.

Ob Cannabis künftig auch bei Schlafstörungen ohne Trauma-Hintergrund infrage kommt, ist damit offen – für Cannabis bei PTBS liefert die Charité-Studie dagegen erstmals belastbare Daten.

Weitere Meldungen