Seit Juli 2026 gilt ein Gesetz, das vielen Patientinnen und Patienten die Therapie mit medizinischen Cannabisblüten nimmt: Die Krankenkassen dürfen die Kosten dieser Medikamente nicht mehr erstatten. Wer die Behandlung privat nicht bezahlen kann, steht damit ohne wirksame Therapie seiner Erkrankung da. Für viele Betroffene ist die Umstellung auf Cannabisextrakte keine gleichwertige Alternative.

Dr. med. Franjo Grotenhermen hat deshalb eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht. Die ACM sammelt Unterschriften auf Papier — je mehr Menschen mitzeichnen, desto größer das Gewicht der Petition im Petitionsausschuss.

Der Wortlaut der Petition

Der Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz vom Juli 2026, das vielen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit einer Therapie mit medizinischen Cannabisblüten nimmt, wieder aufgehoben wird. Die Krankenkassen dürfen danach die Kosten dieser Medikamente nicht mehr erstatten. Viele Patienten sind verzweifelt, weil sie sich die Behandlung aus finanziellen Gründen privat nicht leisten können und daher gegenwärtig keine wirksame Therapie ihrer Erkrankung erhalten. Für viele Patienten ist eine Umstellung auf Cannabisextrakte keine gleichwertige Alternative.

So können Sie mitzeichnen

→ Unterschriftenliste als PDF herunterladen

  1. Herunterladen und ausdrucken. Die Liste bietet Platz für mehrere Unterschriften — geben Sie sie gern im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis, in der Praxis oder in der Apotheke weiter.

  2. Leserlich ausfüllen. Benötigt werden Vorname, Nachname, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort und Unterschrift. Unleserliche oder unvollständige Eintragungen können nicht als gültig gewertet werden. Das ist sehr wichtig!

  3. Einsenden bis spätestens 30. Oktober 2026 an:

    Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. Bahnhofsallee 9 32839 Steinheim

Später eingehende Listen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten daher darum, gefüllte Bögen rechtzeitig abzuschicken und nicht bis zum letzten Tag zu warten.

Begründung

Am 30. Juli 2026 ist das Verbot der Kostenübernahme von Cannabisblüten als Teil des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat hatten sich kurzfristig auf das Gesetzespaket geeinigt, um Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erzielen. Das bedeutet, dass 65.000 Patientinnen und Patienten, deren Therapie mit medizinischen Cannabisblüten bisher von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wurde, seit dem 1. August 2026 nicht mehr erstattet wird. Auch viele, wenn nicht alle private Versicherer haben sich dieser Maßnahme angeschlossen.

Die ACM e.V. (Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.) arbeitet mit Rechtsanwalt Professor Oliver Tolmein an Möglichkeiten, sich gegen diese einschneidende, teure und unvernünftige Gesetzesänderung zu wehren. Diese Möglichkeiten müssen allerdings erst noch geprüft werden. Dazu zählt insbesondere eine Verfassungsbeschwerde, an der sich bereits viele Patientinnen und Patienten beteiligen möchten.

Daneben bitten wir alle Betroffenen, sich an das Bundestagsmitglied ihres Landkreises zu wenden, damit diese sich für eine Änderung bzw. Rücknahme des Gesetzes einsetzen. Nach den bisherigen Rückmeldungen kennen die meisten Gesetzgeber die Konsequenzen des Gesetzes nicht, auch wenn sie für das Gesetzeskonvolut gestimmt haben. Die meisten haben es nach den bisherigen Rückmeldungen schlicht und einfach nicht gelesen, denn das gesamte Gesetz, das mehr als 60 Einzelmaßnahmen enthält und innerhalb einer kurzen Zeit beraten und verabschiedet wurde, ist umfangreich. Mit dem GKV-Beitragsstabilisierunggesetz sollen Einsparungen in einer Größenordnung von 15 Milliarden € erzielt werden, davon etwa 150 Millionen € durch die Streichung der Möglichkeit einer Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabisblüten.

Eine Cannabistherapie soll stattdessen vorzugsweise mit Fertigarzneimitteln und mit Cannabisextrakten erfolgen. Die Therapie mit Cannabisblüten ist jedoch deutlich preiswerter als eine Therapie mit den bisher zugelassenen Fertigarzneimitteln Sativex und Canemes. Auch Exilby, ein zugelassener Cannabisextrakt, der im September 2026 auf den Markt kommen soll soll, wird teurer sein, um die Entwicklungskosten in Millionenhöhe zu refinanzieren. Daher trägt das Gesetz mit dieser Maßnahme zu einer Kostensteigerung und nicht zu Einsparungen bei.

Fragen zur Petition

E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de