Verfassungsbeschwerde gegen Verbot von Cannabisblüten geplant
Liebe Leserin, lieber Leser,
der ACM-Vorstand hat beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde gegen das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz einzulegen. Und unsere Chancen sind gut.
An der Verfassungsbeschwerde können sich Patienten mit unterschiedlichen Erkrankungen und unterschiedlichen aktuellen Situationen beteiligen. Es können Patienten sein, die bereits heute eine Erstattung von Cannabisblüten durch ihre gesetzliche Krankenversicherung erhalten, solche, die eventuell demnächst einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme stellen möchten, und auch solche, die einen Kostenübernahmeantrag für einen Extrakt anstreben, allerdings nicht unbedingt für die Fertigarzneimittel Sativex oder Exilby, da Sativex nicht vertragen wird und die Wirksamkeit von Exilby bisher nur für Rückenschmerzen getestet wurde.
Nach der aktuellen Rechtslage, die durch den Beschluss des Gesetzgebers vom 10. Juli 2026 entstanden ist, sollen noch in diesem Jahr alle Patienten, die eine Kostenübernahme für die Verwendung von Cannabis-Medikamenten besitzen, zunächst ein halbes Jahr lang verpflichtet werden, ein zugelassenes Fertigarzneimittel – namentlich Sativex und in Kürze auch Exilby – auszuprobieren. Der Gesetzgeber geht dabei irrtümlicherweise davon aus, dass Cannabis-Medikamente austauschbar sind. Das ist allerdings nicht der Fall. Es ist mittlerweile ausreichend bekannt, dass Cannabis-Medikamente unterschiedliche Wirkungen ausüben. Wir setzen uns daher dafür ein, dass auch in der Zukunft Patienten mit ihren Ärzten überlegen, welche Cannabis-Medikamente im konkreten Fall wirksam und verträglich sind.
Patienten, die sich in diesem Zusammenhang engagieren möchten, haben grundsätzlich mindestens 2 Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde
Alle Patienten, die von Cannabis-Medikamenten profitieren, sei es als Selbstzahler oder im Rahmen einer Kostenübernahme, sind eingeladen und aufgefordert, sich an der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu beteiligen. Bitte melden Sie sich dazu bei der ACM: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de
Die Verfassungsbeschwerde wird im Auftrag dieser Patienten von Rechtsanwalt Professor Dr. Oliver Tolmein eingelegt. Herr Tolmein ist sehr erfahren, wenn es in der Vergangenheit um Musterprozesse vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten zum Thema Cannabis als Medizin ging.
Möglichkeit 2: Kontakt zu Bundestagsabgeordneten
Alle Patienten, die von einer solchen Therapie profitieren und durch das Gesetz benachteiligt werden, sind herzlich eingeladen, sich an Bundestagsabgeordnete aus dem eigenen Wahlkreis zu wenden und über die Nachteile des Gesetzes zu informieren. Sie können insbesondere die Abgeordneten der Regierungskoalition aus SPD, CDU und CSU bitten, sich für das Patientenwohl und im konkreten Fall für eine optimale Therapie mit Cannabis-Medikamenten einzusetzen.
Machen Sie den Abgeordneten klar, dass eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten immer eine individuelle Behandlung darstellt. Dies gilt auch für die Wahl des Präparates, da diese unterschiedliche Wirkungen haben.
Ausblick
Wir werden alle unsere Kraft einsetzen, dass dieses Gesetz gekippt wird. Es ist nicht das erste Mal, dass eine juristische Initiative der ACM erfolgreich war, auch wenn es manchmal Jahre gedauert hat. Mit Ihrer Unterstützung können wir das erneut schaffen.
Wir werden demnächst auch ein Spendenkonto einrichten, damit es an finanziellen Mitteln nicht fehlt. Der DHV (Deutscher Hanf Verband) hat bereits seine grundsätzliche Unterstützung erklärt.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Bitte schreiben Sie mir dazu eine E-Mail an info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Beste Grüße
Ihr Dr. med. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender