Medikamente auf Cannabisbasis
Es gibt verschiedene Arten von Medikamenten auf Cannabisbasis. Sie unterscheiden sich in Zulassung, Anwendung und Preis. Dieses Blatt erklärt, welche es gibt, wofür sie zugelassen sind und warum in der Praxis meist Cannabisblüten oder Extrakte als Rezeptur verordnet werden.
Informationsblatt für Patientinnen und Patienten: Medikamente auf Cannabisbasis
PDF · 2 Seiten · Stand: Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt nur wenige zugelassene Fertigarzneimittel, jeweils für eng umrissene Erkrankungen (Spastik bei Multipler Sklerose, bestimmte Epilepsien, Übelkeit durch Chemotherapie, chronische Kreuzschmerzen).
- Darüber hinaus verordnen Ärztinnen und Ärzte Rezepturarzneimittel, die die Apotheke für Sie herstellt: Cannabisblüten, Extrakte, Dronabinol, CBD. Eine feste Liste von Erkrankungen gibt es dafür nicht.
- Fertigarzneimittel sind im Allgemeinen teurer als Rezepturen. Cannabisblüten sind am günstigsten. Wer die Kosten selbst trägt, erhält deshalb meist Blüten oder günstige Extrakte als Rezeptur.
- Extrakte werden vor allem bei Kindern und Menschen ohne Cannabiserfahrung gewählt, weil sie sich in kleiner Dosis besser steigern lassen.
- Die Kosten tragen Patientinnen und Patienten meist selbst. Eine Erstattung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
1. Zugelassene Fertigarzneimittel
Arzneimittel | Wirkstoff und Form | Zugelassenes Anwendungsgebiet |
|---|---|---|
Sativex® (seit 2011) | Nabiximols, THC- und CBD-haltiger Extrakt als Mundspray (2,7 mg THC + 2,5 mg CBD je Sprühstoß) | Zusätzlich zur bisherigen Behandlung (Add-on) zur Besserung schwerer Spastik bei Multipler Sklerose. |
Epidyolex® (seit 2019) | Cannabidiol (CBD), Lösung zum Einnehmen (100 mg/ml) | Zusätzlich zur bisherigen Behandlung gegen Krampfanfälle beim Lennox-Gastaut-Syndrom, Dravet-Syndrom oder bei Tuberöser Sklerose. |
Canemes® (seit 2017) | Nabilon, synthetisches THC-ähnliches Cannabinoid, Kapsel (1 mg) | Übelkeit und Erbrechen durch Chemotherapie. |
Exilby® | THC-haltiger Cannabisextrakt (Vollspektrum, 21 mg THC/g) zum Einnehmen | Chronische Schmerzen des unteren Rückens. Marktstart war für den 1. September 2026 angekündigt. |
Fertigarzneimittel dürfen Ärztinnen und Ärzte auch bei anderen Erkrankungen verordnen (Off-Label-Use). Wegen des hohen Preises spielen sie in der Praxis nur eine kleine Rolle: Canemes macht zum Beispiel weniger als 1 % aller Verordnungen aus.
2. Rezepturarzneimittel: individuell hergestellt
Die Apotheke stellt sie auf ärztliche Verordnung für Sie persönlich her. Sie brauchen keine Zulassung und haben kein festgelegtes Anwendungsgebiet. Die Ärztin oder der Arzt bestimmt Produkt, Form und Dosis.
Zubereitung | Anwendung und Besonderheiten |
|---|---|
Cannabisblüten | Sehr große Sortenvielfalt, eingeteilt nach dem Verhältnis von THC zu CBD. Meist unzerkleinert verordnet und mit einem Verdampfer (Vaporisator) inhaliert, bei 180 bis 210 °C. Am günstigsten. |
Cannabisextrakte | Meist ölige Lösungen mit 10 bis 50 mg Cannabinoid je ml. Dosierung in Millilitern oder Tropfen zum Einnehmen. Nicht zur Inhalation geeignet. Auch Kapseln, Lutschpastillen, Mundspray, Cremes, Zäpfchen sind möglich. |
Dronabinol (reines THC) | Mindestens 95 % THC, als ölige Lösung, Kapsel oder in anderen Formen herstellbar. |
Cannabidiol (CBD) | Als Lösung oder Kapsel, auch ergänzend zu Extrakten und Dronabinol. |
3. Welches Medikament für wen?
- Cannabisblüten werden bei Selbstzahlern am häufigsten verordnet, weil sie am günstigsten sind.
- Extrakte werden meist gewählt bei Kindern und bei Cannabis-naiven Personen. Bei fehlender Toleranz beginnt man mit einer sehr kleinen Dosis, und in geringer Dosierung lassen sich Extrakte in der Regel besser steigern (titrieren).
- Zugelassene Fertigarzneimittel kommen infrage, wenn die zugelassene Erkrankung vorliegt oder die Kosten übernommen werden.
4. Wer trägt die Kosten?
- Privatpraxis oder Selbstzahlung: Patientinnen und Patienten tragen die Kosten für Medikamente meist selbst. Das gilt auch, wenn eine Kassenpraxis die Behandlung privat abrechnet.
- Privat Versicherte können unter Umständen eine Erstattung erhalten. Es werden ähnliche Kriterien wie in der gesetzlichen Krankenversicherung angelegt. Fragen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nach.
- Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch (§ 31 Abs. 6 SGB V). Cannabisblüten sind seit dem 30. Juli 2026 keine Kassenleistung mehr. Näheres steht im ACM-Blatt „Kostenübernahme“.
Tipp: Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, welches Medikament für Ihre Erkrankung geeignet ist und welche Kosten monatlich zu erwarten sind.
Herausgeber und Quelle
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) · Bahnhofsallee 9 · 32839 Steinheim
Telefon: 05233 - 953 53 82 · E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de · https://arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/
Grundlagen: Fortbildung „Cannabinoidhaltige Arzneimittel – verordnungsfähige Rezeptur- und Fertigarzneimittel“, Florian Heimann, Juli 2026; § 31 Abs. 6 SGB V; Meldungen zu Exilby (Pharmazeutische Zeitung, apotheke adhoc); Verordnungspraxis und Kosten nach Einschätzung der ACM.